AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-18 Stade; Bitte um Inhaftierung und Einleitung eines fiskalischen Verfahrens wegen Fälschen eines kaiserlichen Dekrets, 1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-18
Titel:Stade; Bitte um Inhaftierung und Einleitung eines fiskalischen Verfahrens wegen Fälschen eines kaiserlichen Dekrets
Entstehungszeitraum:1610
Darin:Schreiben König Jakobs I. von Großbritannien an Kaiser Rudolph II., [1608 11 12], fol. 9r-10v. Verzeichnis der von Wenzel im Streitfall der Hanse gegen England eingereichten Schriften (s. dazu auch Antiqua 27/1 und 28/1), 1609 - 1614, fol. 1r-3v. Artikulierte Klageschrift Wenzels gegen Lange, präs. 1610 09 18, (Orig.) fol. 13r-20v. Artikulierte Klageschriften Wenzels gegen Brunner, präs. 1610 09 18, (Orig.) fol. 21r-24v; präs. 1610 10 07, (Orig.) fol. 25r-28v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichshoffiskal (Wenzel, Johann, Dr.)
Beklagter/Antragsgegner:Lange, Reiner, Bürgermeister und Syndikus der Stadt Stade; Brunner, Bartholomäus, kaiserlicher Hofdiener und Angehöriger der böhmischen Kanzlei
Gegenstand - Beschreibung:Der Reichshoffiskal wirft Reiner Lange, dem Bürgermeister und Syndikus der Stadt Stade, vor, das kaiserliche Dekret von 1607 (s. Antiqua 27/1 und 28/1 [32]) eigenmächtig so geändert zu haben, daß der Wortlaut im Widerspruch zu dem kaiserlichen Mandat von 1597 (s. Antiqua 27/1 und 28/1 [1]), dem Minkwitzschen Rezeß von 1602 (s. Antiqua 27/1 und 28/1 [29]) und der eigentlichen Intention des Dekrets stehe. Mit dieser verfälschten Fassung sei er nach Großbritannien gereist und habe sie dort König Jakob I. vorgelegt. Außerdem habe er sich daran beteiligt, mit den Merchant Adventurers Statuten zu vereinbaren, die denen entsprächen, die vor ihrer Vertreibung in Hamburg und an anderen Orten im Reich Gültigkeit besessen hätten. Dadurch sei er der im kaiserlichen Mandat von 1597 vorgesehenen Strafe verfallen. Auch die Kurfürsten und Fürsten habe Lange getäuscht, indem er das verfälschte Dekret als vom Kaiser autorisiert vorgelegt habe. König Jakob I. sei aufgrund der Verfälschung gegen die Hansestädte und die kaiserlichen Räte eingenommen worden und erwäge, die den Merchant Adventurers vermeintlich zustehenden Rechte im Reich gewaltsam durchzusetzen. Lange habe die Stadt Stade angewiesen, das kaiserliche Verbot zu mißachten und den Merchant Adventurers den Handel in der Stadt zu erlauben. Schon früher habe er dort fälschlich den Eindruck erweckt, der Kaiser habe der Stadt erlaubt, mit ihnen Handel zu treiben. Der Reichshoffiskal bittet den Kaiser, den Bürgermeister inhaftieren zu lassen und ein fiskalisches Verfahren gegen ihn einzuleiten. Der Reichshoffiskal beschuldigt Bartholomäus Brunner, Lange, die Stadt Stade und die Merchant Adventurers bei ihrem Vorhaben jede mögliche Unterstützung gewährt und damit den Interessen seines Herrn, des Kaisers, geschadet zu haben. Neben seiner Inhaftierung durch den Hofprofoß beantragt der Reichshoffiskal eine Erklärung, daß das Verhalten Brunners für einen vereidigten Hofdiener unrecht gewesen sei. Er solle zu der für solche Fälle vorgesehenen Strafe verurteilt werden.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 27/1 und 28/1.
Umfang:Fol. 1-30
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211722
 

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