AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-22 England; Bitte um kaiserliches Tätigwerden in Handelsangelegenheit, 1610-1611 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 29-22
Titel:England; Bitte um kaiserliches Tätigwerden in Handelsangelegenheit
Entstehungszeitraum:1610 - 1611
Darin:Beschwerdebriefe der Elterleute, Gewandschneider und Lakenhändler [aus Stade (?)], 1610 11 01, fol. 7r-9v; undat., fol. 5r-6v. Gutachten Erzherzog Leopolds V. von Österreich für den Kaiser (u.a. Darstellung des Streits zwischen Hansestädten und Reichshoffiskal auf der einen und den Merchant Adventurers auf der anderen Seite; Schilderung der Konflikte und Fraktionsbildungen in Reichshofrat und Geheimem Rat), 1601 01 [.], fol. 59r-67v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hansestädte
Beklagter/Antragsgegner:Großbritannien, Krone/Königreich; vertreten duch den britischen Gesandten: Le Sieur, Stephan
Gegenstand - Beschreibung:Nachdem der Kaiser die Vollstreckung gegen die Merchant Adventurers für die Dauer weiterer gütlicher Verhandlungen erneut suspendiert hat, wird er von Johann Brambach und Stephan Ilgen, den Abgesandten der Hansestädten, gebeten, dafür zu sorgen, daß die Hansekaufleute für die Dauer der Suspendierung in Großbritannien gleiche Privilegien genießen, wie die Merchant Adventurers im Reich. Um die Dringlichkeit einer solchen Gleichstellung zu betonen, verweisen sie auf Neuregelungen, die die Merchant Adventurers in der Stadt Stade zum Nachteil der deutschen Kaufleute eingeführt hätten. Sir Stephen Le Sieur, der Gesandte des britischen Königs, weist die Forderung der Hansestädte zurück.
Entscheidungen:Aus dem Geheimen Rat an den Reichshofrat mit Bitte um dessen Gutachten, 1610 12 30, (Vermerk) fol. 21v. Kaiserlicher Beschluß: Den Abgeordneten der Hansestädte den Bericht Le Sieurs mit der Aufforderung zuzustellen, innerhalb von fünf Tagen eine Antwort auf die einzelnen Punkte zu verfassen und zusammen mit dem Bericht wieder vorzulegen, 1611 01 07, (Vermerk) fol. 21v.
Umfang:Fol. 1-67
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1641
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211726
 

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