Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-4 |
Titel: | Lübeck contra Deutscher Orden; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Handelsstreitigkeiten |
Entstehungszeitraum: | 1560 - 1561 |
Darin: | Fürbittschreiben des polnischen Orators Martin Cromerus im Auftrag seines Herrn, König Sigismund II. Augusts von Polen, für Ketteler [vor 1560 06 28], fol. 11r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Lübeck, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Deutscher Orden, Meister in Livland (Ketteler, Gotthard) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kaufleute aus Lübeck und Hamburg bauen den Handel mit dem Großfürstentum Moskau aus, gegen das Livland seit vier Jahren Krieg führt. Um den Nachschub für den Feind zu unterbrechen, beschlagnahmt der Meister des Deutschen Ordens in Livland, Gotthard Ketteler, Lübecker Handelsschiffe auf dem Weg in das Großfürstentum. Lübeck beschlagnahmt daraufhin die Waren von Kaufleuten aus Reval. Bürgermeister und Rat beschuldigen Ketteler des Landfriedensbruchs und erwirken ein Kaiserliches Mandat gegen ihn und seine Ladung. Ketteler bezichtigt daraufhin seinerseits die Lübecker Kaufleute des Landfriedensbruchs, da sie mit ihrem Handel Feinde des Reichs unterstützten. Er bittet den Kaiser, Mandat und Ladung zu kassieren und den Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg unter Strafandrohung der Acht den Handel auf der Narwa zu verbieten. Außerdem sollte Lübeck den Revaler Kaufleuten ihre beschlagnahmten Waren ohne Entgelt zurückerstatten. |
Entscheidungen: | Abschrift hiervon an den Rat in Lübeck zu schicken, undat., (Vermerk) fol. 10v. Kaiserlicher Beschluß: An die kaiserlichen Hofräte mit ihrem Gutachten zu referieren, 1560 07 23, (Vermerk) fol. 10v. Antwort an Lübeck, daß der Kaiser mit der Stellungnahme der Stadt zufrieden sei. Falls jemand sie weiter verklagen will, wird der Kaiser demjenigen diese Stellungnahme vorlegen, 1561 08 25, (Vermerk von Dr. Seld) fol. 12r. |
Umfang: | Fol. 1-12 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1591 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211764 |
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