AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-7 Danne contra Stralsund; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Beschlagnahme eines Schiffs, 1545 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-7
Titel:Danne contra Stralsund; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Beschlagnahme eines Schiffs
Entstehungszeitraum:1545

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Danne, Joachim
Beklagter/Antragsgegner:Stralsund, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Joachim Danne stand im August 1544 in kaiserlichen Diensten, als Stralsund sein Schiff samt der darauf befindlichen Ware beschlagnahmte und acht seiner Bediensteten inhaftierte. Auch er selbst wurde verfolgt und floh. Auf seine Beschwerde befiehlt der Kaiser der Stadt Stralsund, ihm Schiff und Waren ohne Zahlung eines Entgelts herauszugeben und seine Bediensteten frei zu lassen. Bürgermeister und Rat der Stadt Stralsund wenden dagegen ein, sie seien auf Dannes Schiff aufmerksam geworden, weil es angeblich mit Landsknechten und Geschützen ausgerüstet sein sollte. Da sie vermutet hätten, dieses Schiff plane Überfälle auf Handelsschiffe, hätten sie es aufbringen lassen, wobei ein Teil der Schiffsbesatzung geflohen sei. Die übrige Besatzung, die inhaftiert werden konnte, habe ein altes auf Danne ausgestelltes Bestallungsschreiben für 200 Landsknechte und ein Kriegsschiff vorgewiesen. Ohne peinlich befragt worden zu sein, hätten die Gefangenen den Verdacht geäußert, Danne habe diese Truppen nicht gegen die Feinde des Kaisers anwerben wollen, sondern um gegen seine eigenen Feinde vorzugehen. Sein unehrenhafter Charakter zeige sich auch darin, daß er die Tochter seines Wirts, des Stralsunder Bürgers Klaus Löwe, verführt und in Schande gebracht habe, und in seinem Verhalten gegenüber den Königen von Schweden und England. Deshalb bitten sie den Kaiser, Danne in diesem Fall keinen Glauben zu schenken, sondern ihn stattdessen so zu behandeln, wie er es verdiene.
Umfang:Fol. 1-8
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1575
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211767
 

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