AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-1b Harrer contra Bleymann; Bitte um Durchsetzung eines kaiserlichen Dekrets in Auseinandersetzung um Honorarzahlungen, 1656-1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-1b
Titel:Harrer contra Bleymann; Bitte um Durchsetzung eines kaiserlichen Dekrets in Auseinandersetzung um Honorarzahlungen
Entstehungszeitraum:1656 - 1659
Darin:Kaiserliches Dekret, 1649 03 04, fol. 6r-7v. Notariatsinstrument: 1656 10 14/24, (Orig.) fol. 21r-24v, fol. 13r-18v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harrer, Ehrenreich, Dr., Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Bleymann, Hubert, kaiserlicher Rat und Reichspfennigmeister; später dessen Schwiegersöhnen und Erben: Wevele, Johann Simon von; Gisse, N.
Gegenstand - Beschreibung:Ehrenreich Harrer legt dar, er sei von Hubert Bleymann 1648 bevollmächtigt worden, ihn sowohl in seiner Eigenschaft als Reichspfennigmeister als auch als Privatperson vor dem Reichshofrat zu vertreten. Für diese Tätigkeit sei eine jährliche Honorarzahlung in Höhe von 100 Gulden vereinbart worden, die Bleymann trotz wiederholter Aufforderung bisher nicht gezahlt habe. Nun habe Harrer erfahren, Bleymann beabsichtige, einen anderen Agenten mit seinen Angelegenheiten zu beauftragen, jedoch ohne Harrer zuvor für seine Dienste zu entlohnen. Dieses Verhalten verstoße gegen ein kaiserliches Dekret vom 4. März 1649, das den Prokuratoren und Agenten verbiete, die Klienten eines anderen zu übernehmen, bevor der Vorgänger nicht offiziell aus seinen Diensten entlassen worden sei und das ihm zustehende Honorar erhalten habe. Da er selbst von Bleymann bisher weder entlassen noch entlohnt worden sei, bittet Harrer den Kaiser, ihn in die Nutznießung der Bestimmungen dieses Dekrets kommen zu lassen. Als Bleymann dem kaiserlichen Zahlungsbefehl nicht nachkommt, ersucht Harrer den Kaiser um ein verschärftes Schreiben, in dem Bleymann die Zahlung unter Androhung einer konkreten Strafe befohlen und die Begleichung zukünftiger Strafen und Gerichtskosten auferlegt wird. Er läßt Bleymann das Paritionsurteil dann jedoch nicht zustellen, da dieser erneut versprochen hat, die Honorarforderung zu begleichen. Als er aber stirbt, ohne eine Zahlung geleistet zu haben, wendet sich Harrer an Johann Simon von Wevele und N. Gisse als Schwiegersöhne und Erben Bleymanns, kann jedoch auch bei ihnen nichts ausrichten. Deshalb bittet er den Kaiser, das Paritionsurteil auf Wevele und Gisse umschreiben zu lassen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Zahlungsbefehl gegen Bleymann, Harrer innerhalb von zwei Monaten klaglos zu stellen und den Gehorsamsnachweis hierüber zu erbringen, 1656 04 26, (Konz.) fol. 9rv, fol. 30rv. Paritionsurteil gegen Bleymann. Ihm wird ex officio befohlen, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils den Gehorsamsnachweis zu erbringen. Widrigenfalls wird auf Verlangen Harrers ein verschärftes Verfahren gegen ihn geführt und er in contumaciam zur Erstattung der Gerichtskosten nach richterlicher Schätzung verurteilt, 1657 01 23, (Konz.) fol. 25r, (gesiegelte Ausfertigung) fol. 26r-27v, fol. 31rv.
Umfang:Fol. 1-34
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1689
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211797
 

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