AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-12 Geras; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Vormundschaftsabrechnung, 1681 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-12
Titel:Geras; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Vormundschaftsabrechnung
Entstehungszeitraum:1681
Darin:Überschreibung der Erbansprüche Martin Harrers an den Prämonstratenserorden, 1681 01 13, (begl. Kop.) fol. 3r-4v. Vollmacht für Walthauser, den überschrieben Erbanteil einzufordern und dabei notfalls auch den Rechtsweg einzuschlagen, 1681 05 23, (begl. Kop.) fol. 5r-6v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Geras, Kloster Unserer Lieben Frau (Prämonstratenser); in Stellvertretung für das Kloster: Walthauser, Franziskus, Prior
Gegenstand - Beschreibung:Franziskus Walthauser, der Prior des Prämonstratenserklosters Unsere Liebe Frau in Geras, legt dar, Friedrich Ehrenreich Harrer sei unter dem Namen Martin in das Kloster eingetreten und habe bei seiner Profeß dem Orden den Anspruch auf sein väterliches Erbe übertragen. Der Prior wurde von Kloster und Konvent bevollmächtigt, mit Kaiser und Reichshofrat über die Auszahlung des Erbteils zu verhandeln. Er habe bisher aber nichts erreichen können, weil der Reichshofratsagent Johann Dummer und die Erben des verstorbenen Reichshofratsagenten Johann Antonius Scarsi als Vormünder der Kinder Harrers noch keine Generalabrechnung über ihre Tätigkeit vorgelegt hätten. Deshalb bittet er den Kaiser, ihnen die baldige Vorlage dieser Abrechnung zu befehlen, damit das Geld dem Kloster und den wohltätigen Zwecken, für die es vorgesehen sei, nicht länger vorenthalten werde.
Entscheidungen:Dummer die Eingabe des Priors zuzustellen, um innerhalb einer Frist von 14 Tagen Stellung dazu zu nehmen. In dieser Zeit soll Walthauser eine Vollmacht seines Superiors und Konvents beim Reichshofrat vorlegen, 1681 06 23, (Vermerk) fol. 2v.
Umfang:Fol. 1-6
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1711
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211808
 

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