Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-27 |
| Titel: | Dietrich contra Harrer; Bitte um kaiserliche Anweisungen in Vormundschaftsangelegenheit |
| Entstehungszeitraum: | 1687 |
| Darin: | Aufstellung der Lebenshaltungskosten Harrers, 1686 08 03 - 12 17, fol. 2r-3r. Bescheinigung Georg Wilhelm Mordens (Moedens), Harrer 125 Gulden geliehen zu haben, 1687 01 20, (Orig.) fol. 9r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Dietrich, Johann Adam, Dr. Reichshofratsagent |
| Beklagter/Antragsgegner: | Harrer, Franz Leopold |
| Gegenstand - Beschreibung: | Johann Adam Dietrich unterrichtet den Kaiser, Franz Leopold Harrer, sein Mündel, habe ihm eine Aufstellung seiner Lebenshaltungskosten zugeschickt. Sie beliefen sich für den Zeitraum zwischen dem 3. August und dem 17. Dezember 1686 auf 229 Gulden und 1 Kreuzer. Harrer habe ihn gebeten, die davon noch nicht beglichenen 175 Gulden und 1 Kreuzer (in einer späteren Eingabe Dietrichs korr. zu 121 Gulden) zu bezahlen. Dietrich äußert die Meinung, Harrer lebe über seine Verhältnisse. Er bittet den Kaiser um Anweisung, wieviel Geld er seinem Mündel tatsächlich zur Verfügung stellen soll. Da Harrers Einkünfte nicht für seinen Unterhalt ausreichten, solle er nach Dietrichs Überzeugung in den Dienst eines Herren treten. Deshalb ersucht er den Kaiser als Obervormund, sein Mündel anzuweisen, sich eine geeignete Stellung zu suchen und bis dahin nicht mehr als 200 Gulden im Jahr auszugeben. Harrer erklärt, dieser Aufforderung nachkommen zu wollen, bittet zuvor aber noch um Bezahlung seiner noch nicht beglichenen Lebenshaltungskosten in Höhe von 125 (!) Gulden. |
| Entscheidungen: | Harrer die Eingabe Dietrichs zuzustellen. Er soll sich unverzüglich nach einer Stellung im Dienst eines Herren umsehen, sich in der Zwischenzeit mit dem von Dietrich vorgeschlagenen Lebensunterhalt zufrieden geben und innerhalb einer Frist von acht Tagen eine schriftliche Erklärung hierzu abgeben, 1687 01 14, (Vermerk) fol. 4v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 8r. Dietrich anzuweisen, Harrer die 121 Gulden zu bezahlen. In den übrigen Punkten bleibt es bei der vorhergehenden Entscheidung, 1687 01 22, (Vermerk) fol. 10v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/28. |
| Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1717 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211823 |
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