|
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-29 Harrer contra Dietrich; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Vormundschaftsabrechnung, 1687-1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32 Harrer, Dummer, Klett von Klettenberg, Geras, Dietrich, Lambschuß, Bozi, Morawetz, Sperreuth, Postwesen, 1643-1701 (Karton (Faszikel))
|
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-29 |
| Titel: | Harrer contra Dietrich; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Vormundschaftsabrechnung |
| Entstehungszeitraum: | 1687 - 1688 |
| Darin: | Endabrechnung Dietrichs, 1686 09 - 1687 10, fol. 2r-4r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats, 1687 10 06, fol. 7r. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harrer, Franz Leopold |
| Beklagter/Antragsgegner: | Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent |
| Gegenstand - Beschreibung: | Nach erfolgter Volljährigkeitserklärung (s. Antiqua 32/28) verlangt Franz Leopold Harrer von seinem ehemaligen Vormund Johann Adam Dietrich die Herausgabe einer Schuldurkunde des Grafen von Tattenbach über 3.000 Gulden und der Erben des Antonius Scarsi über 1.450 Gulden (s. Antiqua 32/25). Dietrich legt die Endabrechnung seiner Vormundschaft vor und begründet seine Weigerung, Harrer die Schuldurkunde des Grafen von Tattenbach herauszugeben, mit dem Argument, Harrer sei nicht deren alleiniger Inhaber. Dietrich würde die Urkunde auch nur ungern übergeben, bevor ihn alle Beteiligten vollständig bezahlt hätten, weil er andernfalls kein Druckmittel zur Durchsetzung seiner Forderungen mehr besitze. Er ersucht den Kaiser, Harrer die Abrechnung mit dem Befehl zuzustellen, etwaige Einwände innerhalb von drei Tagen vorzubringen. Weiter bittet er, ihm für seine Tätigkeit als Vormund ex officio eine Vergütung zukommen zu lassen. Falls Harrer ungehörige Beschwerden gegen ihn vorbringe, solle er mit einem Tadel abgewiesen oder seine Eingaben Dietrich zugestellt werden, damit er sich rechtfertigen könne. Abschließend bittet Dietrich um die Entlassung aus seinem Amt als Vormund. Harrer ersucht den Kaiser erneut, Dietrich die Herausgabe der Schuldurkunden zu befehlen, da er gegenwärtig über keine anderen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfüge. Er bietet seinem ehemaligen Vormund im Gegenzug die Bezahlung der 8 Gulden an, die ihm laut seiner Endabrechnung noch zustünden. Polixena Benigna Bozi, die Mutter Harrers, und Marian Lambschuß, sein Schwager, unterstützen Harrers Anliegen und erheben keine Einwände gegen eine Aushändigung der Schuldurkunden. Dietrich wendet jedoch ein, Bozi und Lambschuß hätten noch nicht gerichtlich auf ihre Ansprüche verzichtet. Deshalb bittet er den Kaiser nochmals, ihm die Herausgabe der Urkunde nicht zu befehlen, bevor nicht Bozi die 60 Gulden, Lambschuß die 28 Gulden und 45 Kreuzer und Harrer die 8 Gulden und 16 Kreuzer bezahlt hätten, die sie ihm noch schuldeten. Bozi erklärt gerichtlich, daß sie wegen der drei ihr zustehenden Anteile an der Schuldforderung vollständig abgefunden wurde und keine weiteren Forderungen gegen ihren Sohn stelle. Nach dieser Erklärung erneuert Harrer seine Bitte, Dietrich die Herausgabe der Schuldurkunde zu befehlen. |
| Entscheidungen: | Harrer die Eingabe Dietrichs mit einer Frist von 14 Tagen zuzustellen, um seine Einwände, falls er einige haben sollte, vorzubringen, 1687 11 24, (Vermerk) fol. 5v. Dietrich die Eingabe Bozis und Lambschuß' mit einer Frist von 14 Tagen zuzustellen, 1687 11 24, (Vermerk) fol. 10v. Dietrich die Eingabe Harrers mit dem Befehl zuzustellen, innerhalb einer Frist von acht Tagen entweder die Schuldurkunde herauszugeben, wenn sich die Sache wirklich so verhält, oder aber begründete Einwände dagegen vorzubringen, 1688 02 05, (Vermerk) fol. 17v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/25, 32/28. |
| Umfang: | Fol. 1-17 |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1718 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211825 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |
|