AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-30 Lambschuß contra Harrer; Bitte um kaiserliche Verfügung nach tätlichem Angriff, 1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-30
Titel:Lambschuß contra Harrer; Bitte um kaiserliche Verfügung nach tätlichem Angriff
Entstehungszeitraum:1687
Darin:Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats, 1686 09 03, fol. 3r; 1687 01 14, fol. 4r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lambschuß, Marian, Konzipist der Niederösterreichischen Regierung
Beklagter/Antragsgegner:Harrer, Franz Leopold
Gegenstand - Beschreibung:Marian Lambschuß beschwert sich, sein minderjähriger Schwager Franz Leopold Harrer habe sich ihm gegenüber wiederholt unverschämt verhalten. Dieses Benehmen habe nun in einem tätlichen Angriff gegipfelt. Lambschuß sei gerade mit seiner schwangeren Frau Maria Theresia auf dem Heimweg von seiner Schwiegermutter Polixena Benigna Bozi gewesen, als Harrer ihn mit einem großen Degen bewaffnet angegriffen habe. Lambschuß, nur mit einem Spazierdegen ausgerüstet, sei es nur mit Mühe gelungen, seinen Schwager in die Flucht zu schlagen. Seine Frau habe durch den Angriff einen so großen Schrecken erlitten, daß um das Leben ihres ungeborenen Kindes gebangt werden müsse. Obwohl Lambschuß dazu berechtigt sei, seinen Schwager inhaftieren oder andere Sicherheitsmaßnahmen gegen ihn ergreifen zu lassen, wolle er aber aufgrund des Rangunterschieds zwischen ihm als Konzipisten der Niederösterreichischen Regierung und seinem Schwager als unmündigem Jungen auf solche Schritte verzichten. Er bittet den Kaiser jedoch, Harrer zu befehlen, vor ihm zu erscheinen und ihm durch kaiserliche Kommissare auftragen zu lassen, was in dieser Angelegenheit rechtens scheint.
Entscheidungen:Lambschuß und Harrer sollen vor der am nächsten Samstag tagenden Kommission erscheinen und dort alles Notwendige vorgenommen werden, 1687 05 06, (Vermerk) fol. 5v.
Umfang:Fol. 1-5
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1717
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211826
 

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