AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-34 Dietrich contra Lambschuß; Bitte um kaiserlichen Kompaßbrief in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit, 1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-34
Titel:Dietrich contra Lambschuß; Bitte um kaiserlichen Kompaßbrief in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit
Entstehungszeitraum:1688

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Lambschuß, Maria Theresia; für sie ihr Ehemann: Lambschuß, Marian, Konzipist der Niederösterreichischen Regierung
Gegenstand - Beschreibung:Johann Adam Dietrich führt aus, in der Auseinandersetzung um die Erstattung seiner Auslagen als Vormund habe die kaiserliche Kommission seinen Anspruch auf eine Forderung in Höhe von 88 Gulden und 56 Kreuzern und eine weitere in Höhe von 6 Gulden und 6 Kreuzern an Maria Theresia Lambschuß anerkannt. Es sei ein kaiserliches Schreiben mit der Aufforderung an die Niederösterreichische Regierung ausgegangen, ihn bei der Vollstreckung zu unterstützen. Lambschuß habe jedoch gegen die Zuständigkeit des Reichshofrats in dieser Angelegenheit protestiert und die Angelegenheit als noch nicht entschieden dargestellt. Sie habe ihrerseits die Niederösterreichische Regierung gebeten, Dietrich abzuweisen. Beide Seiten seien von der Regierung unter Androhung einer Strafe von 10 Dukaten für den 13. Januar 1689 geladen worden. Dietrich bittet den Kaiser deshalb nochmals um einen Kompaßbrief an die Niederösterreichische Regierung, da sie als Gericht, das zur Unterstützung bei der Vollstreckung aufgerufen worden sei, in der Sache selbst nichts zu entscheiden habe.
Entscheidungen:Kaiserliches Dekret an die Niederösterreichische Hofkanzlei, die Niederösterreichische Regierung anzuweisen, Dietrich ohne weitere Erkenntnis zur Vollstreckung seines erlangten Urteils zu verhelfen, 1688 12 16, (Konz.) fol. 9r-10r.
Umfang:Fol. 1-10
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1718
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211830
 

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