AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 33-9 Harrer contra Fugger; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit, 1686-1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 33-9
Titel:Harrer contra Fugger; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit
Entstehungszeitraum:1686 - 1687
Darin:Dokumente zu den Forderungen Ehrenreich Harrers gegenüber Johann Eusebius Fugger, 1661 - 1665, fol. 5r-7v. Quittung Anton Joseph und Franz Joachim Fuggers für Bonaventura Fugger über dessen Vormundschaftsendabrechnung, 1680 10 31, (begl. Kop.) fol. 16r-18v, fol. 22r-23v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harrer, Erben und minderjährige Kinder des Ehrenreich; für sie: Dietrich, Johann Adam, Reichshofratsagent (als Vormund oder Agent)
Beklagter/Antragsgegner:Fugger, Bonaventura, Graf von Kirchberg
RHR-Agenten:Fugger: Dummer, Johann, Dr. (1687)
Gegenstand - Beschreibung:Johann Adam Dietrich führt aus, Bonaventura Fugger räume ein, den Erben und minderjährigen Kindern des verstorbenen Reichshofratsagenten Ehrenreich Harrer wegen Honorarforderungen des Verstorbenen gegen Leopold Fugger, Graf von Kirchberg, 268 Gulden und 36 Kreuzer und wegen Honorarforderungen gegen Johann Eusebius Fugger, Graf von Kirchberg, 768 Gulden und 6 Kreuzer zu schulden. Den ersten Betrag habe er zur Hälfte bezahlt. Sein Angebot, ein Drittel der zweiten Forderung zu bezahlen, sei von den Erben und minderjährigen Kindern als unzureichend abgelehnt worden. Zusammen mit den in 14 Jahren aufgelaufenen Zinsen verlangten sie 1.442 Gulden und 24 Kreuzer. Dietrich bittet den Kaiser um einen Befehl an Bonaventura Fugger, diese Summe zu begleichen. Bonaventura Fugger wendet dagegen ein, seine Vormundschaft über Leopold Fugger sei bereits 1680 aufgehoben worden. Die Erben und minderjährigen Kinder müssten sich mit ihren Forderung an diesen selbst richten. Die Hinterlassenschaft Johann Eusebius Fuggers sei zwischen ihm und vier weiteren Erben aufgeteilt worden. Somit sei er lediglich für die Begleichung eines Fünftels der Honorarforderung verantwortlich. Ohnehin sei fraglich, ob Harrer tatsächlich für Johann Eusebius oder nur für dessen Ehefrau Maria Dorothea, geb. Gräfin von Fürstenberg, am Reichshofrat tätig gewesen sei. In diesem Fall müsse die Honorarforderung von deren Erben beglichen werden. Um diese Frage zu klären, sollten die Erben und minderjährigen Kinder den Bestallungsbrief Harrers vorlegen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Bonaventura Fugger, die Erben und minderjährigen Kinder Harrers innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls klaglos zu stellen oder seinen Bericht hierzu vorzulegen, 1686 03 18, (Konz.) fol. 11rv.
Umfang:Fol. 1-26
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1717
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211845
 

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