Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-1 |
Titel: | Harrer contra Rechberg; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1686 |
Darin: | Abrechnungen Ehrenreich Harrers über seine Tätigkeit als Reichshofratsagent im Dienst Freiherr Veith Ernsts von Rechberg, 1660 07 21, fol. 2rv; 1661 02 23, fol. 3r-4v; 1662 10 04, fol. 5r-6v; undat. fol. 7rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harrer, Erben und minderjährige Kinder des Ehrenreich; für sie: Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent (als Vormund oder Agent) |
Beklagter/Antragsgegner: | Rechberg, minderjährige Kinder Freiherr Veith Ernsts von; für sie als Vormund: Stein, Freiherr Johann Joachim von |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Adam Dietrich macht geltend, Freiherr Veith Ernst von Rechberg sei dem verstorbenen Reichshofratsagenten Ehrenreich Harrer 664 Gulden und 12 Kreuzer an Honorar und ausgelegten Gerichtskosten schuldig geblieben. Nach dessen Tod seien Zahlungsaufforderungen an Freiherr Johann Joachim von Stein, den Vormund der Kinder Rechbergs, unbeantwortet geblieben. Mit den seit 14 Jahren rückständigen Zinsen belaufe sich die Forderung der Erben und Kinder Harrers an die Kinder Rechbergs auf 1.129 Gulden. Dietrich bittet den Kaiser um einen Befehl an deren Vormund, diesen Betrag zu bezahlen. |
Entscheidungen: | Stein die Eingabe Dietrichs zu schicken, damit er die Erben und minderjährigen Kinder Harrers innerhalb einer Frist von zwei Monaten zufriedenstellt oder einen Bericht hierzu vorlegt, 1686 07 23, (Vermerk) fol. 10v. |
Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1716 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211851 |
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