Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-2 |
Titel: | Harrer contra Hornstein; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1686 |
Darin: | Abrechnung Ehrenreich Harrers über seine Tätigkeit als Reichshofratsagent im Dienst Freiherr Balthasar Ferdinands von Hornstein, 1659 - 1671, fol. 3r-5r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harrer, Erben und minderjährige Kinder des Ehrenreich; für sie: Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent (als Vormund oder Agent) |
Beklagter/Antragsgegner: | Hornstein, Freiherr Karl von et consortes |
RHR-Agenten: | Hornstein et consortes: Koch, Johann Christoph, Lic. |
Gegenstand - Beschreibung: | Johann Adam Dietrich bringt vor, Freiherr Balthasar Ferdinand von Hornstein sei dem verstorbenen Reichshofratsagenten Ehrenreich Harrer 468 Gulden und 36 Kreuzer an Honorar und ausgelegten Gerichtskosten schuldig geblieben, die er trotz einer anfänglichen Zusage nie bezahlt habe. Mit den in 14 Jahren aufgelaufenen Zinsen betrage die Schuldforderung der Erben und Kinder Harrers inzwischen 806 Gulden und 12 Kreuzer. Dietrich bittet um einen kaiserlichen Befehl an die Gegenseite, diesen Betrag zu bezahlen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Hornstein et consortes, die Erben und minderjährigen Kinder Harrers innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls zufriedenzustellen oder einen Bericht hierzu vorzulegen, 1686 03 27, (Konz.) fol. 10rv. Die Erben und Kinder Harrers sollen dem Wunsch Hornsteins nach Zustellung des Schreibens in rechtskräftiger Form genüge leisten. Danach wird auf ihr Bitten weiter dem Recht entsprechend verfahren, 1686 10 14, (Vermerk) fol.16v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 18r, fol. 27r. Die erbetene Zustellung vorzunehmen, 1686 10 30, (Vermerk) fol.21v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 24, fol. 25r. Koch mit der Anweisung zu schicken, daß er das Zustellungsschreiben der Erben und Kinder Harrers annehmen und Hornstein schicken soll. Hornstein wird befohlen, nach Erfüllung der ihm im ersten Schreiben gemachten Auflage innerhalb einer Frist von zwei Monaten jemand mit seiner förmlichen Generalvollmacht auszustatten, 1686 11 18, (Vermerk) fol. 23v. |
Umfang: | Fol. 1-28 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1716 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211852 |
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