AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-8 Reinfeldt contra Harrer; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit, 1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-8
Titel:Reinfeldt contra Harrer; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit
Entstehungszeitraum:1688
Darin:Aufstellung der finanziellen Forderungen Reinfeldts an die Gegenseite, undat., fol. 9r-10r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reinfeldt, Jakob, Notar, Registrator der Kurpfälzer Hofkanzlei
Beklagter/Antragsgegner:Harrer, Erben und minderjährige Kinder des Ehrenreich
RHR-Agenten:Reinfeldt: Garbi, Konrad Oswald
Gegenstand - Beschreibung:Jakob Reinfeldt verweist darauf, ihm seien die Ausgaben in Höhe von 25 Gulden und 20 Kreuzern, die er den Erben und Kindern Ehrenreich Harrers in deren Auseinandersetzung mit Franz Ernst Fugger, Graf von Kirchberg, vorgestreckt habe, noch nicht zurückgezahlt worden. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Marian Lambschuß, den Schwiegersohn des verstorbenen Ehrenreich Harrer, den Betrag umgehend an Adam Claß, den Sekretär der Niederösterreichischen Regierung und Schwager Reinfeldts, zu übergeben. Kommt die Gegenseite dieser Aufforderung nicht nach, solle von dem Geld, daß Fugger an sie zahlen muß, ein Teil in Höhe der ausstehenden Forderung Reinfeldts so lange beschlagnahmt werden, bis sie ihn ausgezahlt hätten.
Entscheidungen:Polixena Benigna Bozi und Lambschuß die Eingabe Reinfeldts mit dem Befehl zuzustellen, Reinfeldt innerhalb einer Frist von acht Tagen klaglos zu stellen oder rechtlich relevante Einwände vorzubringen, 1688 07 13, (Vermerk) fol. 3v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 5r. Den Erben und Kindern Harrers die Eingabe Reinfeldts zuzustellen, um diesen innerhalb einer Frist von 14 Tagen klaglos zu stellen oder ihre Einwände vorzubringen, um zu vermeiden, daß der gegen sie gerichteten Bitte stattgegeben wird, 1688 10 12, (Vermerk) fol. 11v.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1718
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211861
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl