AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-7c Dietrich contra Bozi und Lambschuß; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Honorarangelegenheit, 1687-1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-7c
Titel:Dietrich contra Bozi und Lambschuß; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Honorarangelegenheit
Entstehungszeitraum:1687 - 1688
Darin:Quittung Lambschuß' und Franz Leopold Harrers, die vom Freiherr von Stein an Schönfeld gezahlten und von diesem an den kaiserlichen Hofjuwelier Littig (Lüttich, Ludich) übersendeten 150 Gulden erhalten zu haben, 1687 11 23, (Orig.) fol. 19rv. Aufstellung der Kosten, die Dietrich aus dem mutwillig von Lambschuß geführten Rechtsstreit entstanden sind, undat., fol. 47r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent
Beklagter/Antragsgegner:Bozi, Polixena Benigna, verw. Klett von Klettenberg, verw. Harrer, geb. von Janeburg; Lambschuß, Marian, Konzipist der Niederösterreichischen Regierung
Gegenstand - Beschreibung:Johann Adam Dietrich legt dar, bei den Kommissionsverhandlungen am 4. Oktober 1687 habe er sich mit Polixena Benigna Bozi und deren Schwiegersohn Marian Lambschuß darauf geeinigt, ihnen 43 Gulden an der von ihm geforderten Summe nachzulassen (s. dazu auch Antiqua 34/7a). Von den verbleibenden 120 Gulden solle Bozi 60 Gulden und Lambschuß 22 Gulden und 30 Kreuzer zahlen. Lambschuß habe Dietrich die Begleichung seiner Schulden angeboten und Bozi Dietrich vor der Kommission in Aussicht gestellt, ihn mit Einnahmen, die aus einer Schuldforderung an Freiherr Franz Marquard von Stein resultierten, zu bezahlen. Dietrich habe bisher aber noch von keinem der beiden einen Kreuzer erhalten. Ebensowenig seien Bozi und Lambschuß seiner Bitte nachgekommen, ihm Anweisungen an den Freiherr von Stein über insgesamt 82 Gulden und 30 Kreuzer auszustellen. Deshalb ersucht Dietrich den Kaiser, Bozi und Lambschuß die Aushändigung solcher Anweisungen zu befehlen. Sollten sie diesem Befehl nicht nachkommen, bittet er um die Erlaubnis, die Gelder aus der Schuldforderung an den Freiherr von Stein ex officio beschlagnahmen zu dürfen. Als Bozi und Lambschuß die Herausgabe der Anweisungen auch weiterhin verzögern, bittet Dietrich um einen erneuten kaiserlichen Befehl an sie. Widrigenfalls solle er ex officio die gerichtliche Versicherung des ihm geschuldeten Gelds erhalten. Als er erfährt, daß Bozi und Lambschuß in der Absicht, ihm das von Stein gezahlte Geld weiter vorzuenthalten, Franz Schönfeld in Augsburg zu dessen Annahme bevollmächtigt haben, bittet er den Kaiser um ein Schreiben an den Rat der Stadt. Dieser solle aufgefordert werden, Dietrich bei der Beschlagnahme des bei Schönfeld hinterlegten Gelds zu unterstützen. Lambschuß gelingt es, den gesamten Betrag ohne Mitwissen und Beteiligung Bozis an sich zu bringen, bevor das Geld durch Dietrich beschlagnahmt werden kann. Dieser bittet daraufhin den Kaiser, Lambschuß zu verurteilen, alleine die gesamte Summe, die Dietrich geschuldet wird, aus den von Stein eingenommenen Geldern zu bezahlen und ihm auch alle verursachten Unkosten zu erstatten. Nachdem eine entsprechende Kaiserliche Anweisung an Lambschuß ergangen ist, ersucht Dietrich, die von Lambschuß geforderte Summe zu korrigieren, da er nur noch Anspruch auf 88 Gulden und 55 Kreuzer erheben könne, Lambschuß aber nicht durch eine unrechtmäßige Forderung die Möglichkeit zu weiteren Ausflüchten geboten werden solle. Auch im Fall des an die Niederösterreichische Regierung ausgegangenen kaiserlichen Dekrets bittet Dietrich um eine Korrektur, um Lambschuß jede Einspruchsmöglichkeit zu nehmen. Außerdem solle Lambschuß zur Erstattung aller Ausgaben verurteilt werden, die er Dietrich durch den mutwillig geführten Rechtsstreit verursacht habe.
Entscheidungen:Bozi und Lambschuß sollen Dietrich die vor der Kommission versprochenen Anweisungen über 120 Gulden unverzüglich übergeben und innerhalb von vier Tagen den Gehorsamsnachweis hierfür erbringen, 1687 11 24, (Vermerk) fol. 2v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 4r. Dietrich wird erlaubt, sollte er die Anweisung nicht erhalten, die Steinschen Gelder bis zu seiner vollständigen Bezahlung zu beschlagnahmen, 1687 12 23, (Vermerk) fol. 11v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 13r. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Augsburg, Dietrich bei der Beschlagnahme des für Bozi und Lambschuß bei Schönfeld hinterlegten Gelds zu unterstützen, 1688 01 15, (Konz.) fol. 16rv. Lambschuß die Eingabe Dietrichs zuzustellen, um sich innerhalb einer Frist von vier Tagen zu verantworten, 1688 03 08, (Vermerk) fol. 27v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 29r. Lambschuß soll schuldig sein, Dietrich die 120 Gulden aus den eingezogenen Steinschen Geldern innerhalb von acht Tagen zu bezahlen und ihn so klaglos zu stellen, 1688 03 15, (Vermerk) fol. 31v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 33r, fol. 36r. Die erbetene Erklärung zu geben, daß Lambschuß Dietrich 88 Gulden und 55 Kreuzer innerhalb von acht Tagen aus den eingenommenen Steinschen Geldern bezahlen und ihn klaglos stellen muß, 1688 03 26, (Vermerk) fol. 36v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 38r. Kaiserliches Dekrete an die Niederösterreichische Regierung, Dietrich bei der Durchsetzung seiner Forderung gegenüber Lambschuß behilflich zu sein, 1688 04 12, (Konz.) fol. 41rv, fol. 44rv (mit Korrekturen Dietrichs, Datum kor. zu 1688 08 12); 1688 08 12, (Konz.) fol. 49rv. Die Unkosten werden auf 6 Gulden und 6 Kreuzer reduziert und der Forderung von 88 Gulden und 55 Kreuzern zugerechnet. Das beschlossene Unterstützungsgesuch soll unter heutigem Datum ausgehen, 1688 08 12, (Vermerk) fol. 48v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 34/7a.
Umfang:Fol. 1-51
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1718
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211860
 

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