Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-13 |
Titel: | Harten contra Buchwald; Bitte um kaiserliches Mandat in Schuldenangelegenheit (Heiratsgut) |
Entstehungszeitraum: | 1628 |
Darin: | Überschreibung Wolf von Buchwalds von 4.000 Reichstalern an seine Ehefrau Gertrud von Buchwald im den Fall seines Tods, 1625 "in den achte tagen des heyligen drey koninge", (begl. Kop.) fol. 15r-16r. Vergleich über die Aufteilung der Hinterlassenschaft Wolfs von Buchwald, 1626 02 25, fol., fol. 17r-20v, (begl. Kop.) fol. 21r-23r. Fürbittschreiben Dr. Johann Wenzels für Kaspar von Buchwald, 1627 12 21, (Orig.) fol. 5r-6v. Befehl Aldringens an den Hauptmann des fürstlich Brandenburger Regiments, Wilhelm von Harten vom Gut Borstel zu vertreiben, 1628 01 06, fol. 9r-10v. Fürbittschreiben des Grafen von Schwarzenberg für Wilhelm von Harten, 1628 01 24, (Orig.) fol. 11r-12v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harten, Wilhelm von, kaiserlicher Oberstleutnant |
Beklagter/Antragsgegner: | Buchwald, Kaspar von |
Gegenstand - Beschreibung: | Wilhelm von Harten führt aus, seine Ehefrau Gertrud von Buchwald sei in erster Ehe mit Wolf von Buchwald verheiratet gewesen und habe 4.000 Reichstaler Heiratsgut in die Ehe mitgebracht. Dafür habe Wolf von Buchwald ihr für den Fall seines Tods 4.000 Reichstaler als Erbe ausgesetzt und 1625 das Gut Borstel (Bersel) verpfändet. Aus diesem Gut sei sie von Kaspar von Buchwald vertrieben worden. Harten bittet den Kaiser um ein offenes Mandat an alle Obrigkeiten, ihn im Besitz des verpfändeten Guts zu lassen. Buchwald führt dagegen an, die Ehefrau Hartens habe in einem am 25. Februar 1626 mit allen Beteiligten geschlossenen Vergleich vollständig auf das Erbe ihres verstorbenen ersten Ehemanns verzichtet. Simon Welter, der Hofmeister Hartens, ersucht den Kaiser im Namen seines Herrn, an Stelle des Obristen Johann von Aldringen Graf Georg Ludwig von Schwarzenberg zum kaiserlichen Kommissar zu ernennen, da er sich näher bei den Gütern Hartens aufhalte als Aldringen. |
Entscheidungen: | Eine Kommission einzurichten und Johann von Aldringen damit zu beauftragen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien auszuhandeln. Im Fall des Scheiterns einen summarischen Prozeß zu führen und mit Votum zu referieren, 1628 03 24, (Vermerk) fol. 14v. |
Bemerkungen: | Der Fall wurde anhand des Protokolls rekonstruiert, da die Klageschrift durch Wasserschaden zerstört ist und die übrigen Dokumente stark beschädigt sind. |
Umfang: | Fol. 1-30 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1658 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211867 |
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