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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-15 Harder contra Magdeburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit, 1653-1672 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-15 |
Titel: | Harder contra Magdeburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1653 - 1672 |
Darin: | Bestätigung der in den Kriegswirren verlorengegangenen Schuldurkunden der Stadt Magdeburg für Nikolaus Binde, 1639 06 27, (begl. Kop.) fol. 45r-51v, fol. 52r-53r, (begl. Kop.) fol. 103r-106v, fol. 111r-113v. Fürbittschreiben Kaiser Ferdinands III. für Johann Lindt, den Schwiegersohn Nikolaus Bindes, an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, ihm die ausstehenden Zinsen der letzten 24 Jahre zu zahlen, 1649 02 08, fol. 7rv, fol. 12rv, fol. 21rv, fol. 27rv, fol. 34rv, fol. 39rv. Befehl Kaiser Ferdinands III. an Bürgermeister und Rat, Johann Lindt die ausstehenden Zinsen zu bezahlen, 1651 10 04, fol. 8rv, fol. 13rv, fol. 22rv, fol. 28rv, fol. 35rv, fol. 40rv. Fürbittschreiben Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg für Bürgermeister und Rat 1666 08 02, (Orig.) fol. 130r-131v; 1669 02 06, (Orig.) fol. 179r-182v; 1672 11 11/21, (Orig.) fol. 294r-296v. Quittung Harders für die erste Teilrückzahlung des Kapitals in Höhe von 600 Reichstalern durch Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, 1670 10 14, (Orig.) fol. 248r-249v, fol. 243rv, fol. 244rv. Notariatsinstrumente: 1663 08 30, (Orig.) fol. 62r-65v. 1664 12 08, (Orig.) fol. 72r-75v. 1669 01 04, (Orig.) fol. 188r-189r, fol. 191r-192v. 1669 08 21, (Orig.) fol. 197r-200r, fol. 204v-207v. 1669 07 17, (Orig.) fol. 211r-212v. 1670 10 10, (Orig.) fol. 218r-221v, fol. |
| 233v-237r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harder, Kunigunde, verw. Binde; später deren Erben: Fromhold, Katharina Kunigunde, geb. Lindt; für sie als Vormund: Fromhold, Gerhard Wilhelm; Lindt, Johannes Nikolaus; Schwartze, Anna Elisabeth, geb. Lindt; für sie ihr Ehemann: Schwartze, Arnold; Lindt, Ursula Magdalena; Lindt, Luisa Dorothea; für Ursula Magdalena und Luisa Dorothea als Vormund: Luetken, David Otto |
Beklagter/Antragsgegner: | Magdeburg, Bürgermeister und Rat |
RHR-Agenten: | Harder: Deighoff, Heinrich, Dr. (1663); nach dessen Tod: Persius, Ferdinand, Vollmacht 1668 04 12, (Orig.) fol. 162r-163v. Erben Harders: Persius, Ferdinand, im Fall seines Tods: Bernardis, Johann Franz de, Vollmacht 1671 09 03, (Orig.) fol. 274r-275v. Magdeburg: Braun, Tobias Sebastian, im Fall seines Tods: Leuttner, Simon Lorenz, Vollmacht 1665 05 08, fol. 225r-226v, fol. 238r-240v. |
Gegenstand - Beschreibung: | Kunigunde Harder führt aus, ihr verstorbener Ehemann Nikolaus Binde, Dekan des St. Peter und Paul Stifts in der Magdeburger Neustadt, habe Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg 1609 2.400 Reichstaler geliehen. Schon zu Lebzeiten Bindes hätten Bürgermeister und Rat die Zinsen nicht wie vereinbart bezahlt. Auch nach seinem Tod seien keine korrekten Zahlungen an Harder erfolgt. Zwei kaiserliche Zahlungsbefehle seien erfolglos geblieben. Nur auf nachdrückliche Bitten habe sie 1652 30 Reichstaler erhalten, aber eine Quittung über 60 Reichstaler ausstellen müssen. Sie verweist auf den Fall der Lucia Poreben, Witwe des Dr. Heintz, die ähnliche Forderung an Bürgermeister und Rat gehabt habe und sie Dank eines nachdrücklichen Kaiserlicher Befehls habe durchsetzen können. Sie erbittet vom Kaiser einen ähnlichen Befehl, um Bürgermeister und Rat dazu zu bringen, ihr die 600 Reichstaler Zinsen, die Bürgermeister und Rat ihr seit der Eroberung der Stadt schuldig geblieben seien, zusammen mit den seit 1631 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen zu bezahlen und in Zukunft ihren Verpflichtungen nachzukommen. Bürgermeister und Rat zahlen auch nach wiederholten Kaiserliche Aufforderungen nicht. Ein Vergleich, den sie mit Harder anstreben, scheitert daran, daß diese nicht bereit ist, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Sie bittet den Kaiser um Einrichtung einer Vollstreckungskommission, die dem Kurfürst von Brandenburg und dessen Regierung in Halberstadt (später Administrator August von Magdeburg) aufgetragen werden soll. Bürgermeister und Rat weisen den Kaiser darauf hin, daß Harder zwar eine Bestätigung der in den Kriegswirren verlorengegangenen Schuldurkunde erhalten habe, ihr jedoch lediglich die zukünftigen Zinszahlungen zugesagt worden seien, nicht aber die Begleichung rückständiger Zinsen. Außerdem halte sie eigennützig in vollem Umfang an ihren Forderungen fest, anstatt zum Nutzen der Allgemeinheit der durch den Krieg stark geschädigten Stadt einen Teil der Zahlungen zu erlassen. Deshalb bitten sie den Kaiser, Harder darauf aufmerksam zu machen, daß ihre Forderung die Möglichkeiten der Stadt übersteige und auch nicht mit der Bestätigung der verlorengegangenen Schuldurkunde zu vereinbaren sei. Sie solle sich deshalb wie andere Gläubiger Magdeburgs auf eine der Billigkeit entsprechende Lösung einlassen. Nach dem Tod Harders verfolgen ihre Erben die auf sie übergegangenen Ansprüche der Verstorbenen weiter. |
Entscheidungen: | Ein Schreiben an die Stadt ausgehen zu lassen, Harder klaglos zu stellen, 1653 09 01, (Vermerk) fol. 6v. Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, Harder innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zustellung dieses Befehls, wie im letzten Reichsabschied festgelegt, die ausstehenden Zinsen zu bezahlen, damit es nicht nötig wird, auf weiteres Bitten Harders härter gegen Bürgermeister und Rat vorzugehen, 1663 06 22, (Konz.) fol. 58r-59r. Die Einrede zuzustellen, 1665 06 26, (Vermerk) fol. 97v. Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, Harder innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls die seit 1654 aufgelaufenen Zinsen zu bezahlen und innerhalb dieser Frist auch den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1666 06 07, (Konz.) fol. 128rv, fol. 133r-134v. Wiederholung des Kaiserlicher Befehls vom 7. Juni 1666 mit der Aufforderung, innerhalb einer Frist von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1667 01 05, (Konz.) fol. 142rv, fol. 149r-150v. Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat, die Forderung Harders in vier Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren zu begleichen, 1667 07 12, (Konz.) fol. 152rv. Harder die Eingabe von Bürgermeister und Rat zuzustellen, 1668 04 06, (Vermerk) fol. 157v. Erneuter Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, Harder klaglos zu stellen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis hierüber zu erbringen. Widrigenfalls soll die Vollstreckung gegen Bürgermeister und Rat vorgenommen werden, 1668 11 23, (Konz.) fol. 173rv. Die Eingabe von Bürgermeister und Rat zu den Akten und auf Bitten zuzustellen, 1669 04 01, (Vermerk) fol. 178v. Erneuter Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, Harder innerhalb der befohlenen Fristen klaglos zu stellen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis über die Zahlung der ersten Rate zu erbringen, 1669 06 25, (Konz.) fol. 193r-194r. Erneuter Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, den früheren Befehlen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nachzukommen. Widrigenfalls wird die am selben Tag in eventum beschlossene Vollstreckung gegen Bürgermeister und Rat verfügt, 1670 07 18, (Konz.) fol. 213r-214r. Zu den Akten. Harder die Originalquittung wiederzugeben und die Kopie zu behalten, 1670 11 13, (Vermerk) fol. 247v. Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Magdeburg, Harder nicht nur das Kapital zurückzuzahlen, sondern auch innerhalb einer Frist von zwei Monaten die seit 1654 aufgelaufenen Zinsen zu erstatten und hierüber den Gehorsamsnachweis zu erbringen. Widrigenfalls wird die Vollstreckung gegen Bürgermeister und Rat verfügt, 1671 10 23, (Konz.) fol. 255rv. Die Eingabe von Bürgermeister und Rat zuzustellen, 1672 01 12, (Vermerk) fol. 266v. Erneuerung des Kaiserlicher Befehls vom 23. Oktober 1671, 1672 07 18, (Konz.) fol. 279rv. |
Umfang: | Fol. 1-296 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1702 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211869 |
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