Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 36-5b |
Titel: | Haes contra Wittenhorst; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1633 - 1642 |
Darin: | Erstinstanzliche Akten, 1632, (begl. Kop.) fol. 42r-51v. Zweitinstanzliche Akten, 1632 - 1633, (begl. Kop.) fol. 52r-73r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haes, Gil de, Obrist eines Fußregiments |
Beklagter/Antragsgegner: | Wittenhorst, Agnes von, geb. von Merode, Witwe des Obrist von Wittenhorst; Orsbeck, Witwe |
RHR-Agenten: | Haes: Löw, Johann (1635) |
Gegenstand - Beschreibung: | Gil des Haes berichtet dem Kaiser, der Rat der Stadt Köln habe in der Auseinandersetzung zwischen Haes und den Witwen Agnes von Wittenhorst und Orsbeck um eine Schuldforderung ein Urteil zugunsten der Witwen gefällt (s. Antiqua 36/5a), gegen das er appelliert habe. Er bittet den Kaiser um die Durchführung eines Appellationsprozesses. Angesichts der Beeinträchtigung des Postwesens durch die Kriegswirren solle die Frist zur Vorlage der Appellationsschrift auf vier Monate verlängert werden. Die beiden Witwen weisen den Kaiser darauf hin, Haes habe in dieser Sache bereits früher an das Reichskammergericht appelliert, dann aber versäumt, in der vorgegebenen Frist seine Appellationsschrift einzureichen. Deshalb sei die Appellation für desert erklärt worden. Sie bitten den Kaiser, die gegen sie ergangene Ladung zu kassieren, Haes' Appellation für desert zu erklären und den Fall an den zuständigen Richter zurückzuverweisen. Haes legt eine artikulierte Appellationsschrift vor. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Ladung Wittenhorsts und Orsbecks (Ursenbeck) zum Appellationsprozeß mit einer Fristsetzung von drei Monaten, 1633 12 07, (Konz.) fol. 3r-4v. Kaiserliches Inhibitionsmandat gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Köln und die Witwen Wittenhorst und Orsbeck. Orsbeck wird befohlen, keine der ihr zur Verwahrung übergebenen Wittenhorster Gegenstände herauszugeben, 1633 12 07, (Konz.) fol. 5r-7r. Kaiserliches Kompulsorialschreiben an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, 1633 12 07, (Konz.) fol. 9r-10v. Haes die Eingabe Wittenhorsts und Orsbecks zuzustellen, 1635 05 08, (Vermerk) fol. 20v. Dekret des Reichshofrats: Die Eingabe Wittenhorsts und Orsbecks wird Haes zugestellt, um innerhalb einer Frist von drei Monaten seine schriftliche Stellungnahme dazu vorzulegen. Den Witwen wird aufgetragen, innerhalb dieser Frist einen bevollmächtigten Anwalt zu benennen. Falls sie dem nicht nachkommen, wird auf Haes' Bitten weiter dem Recht entsprechend entschieden, 1642 03 13, (Konz.) fol. 41rv. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 36/5a. |
Umfang: | Fol. 1-75 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1672 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211888 |
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