AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-1 Hagen contra Groß Ilsede; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Steuerangelegenheit, 1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-1
Titel:Hagen contra Groß Ilsede; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Steuerangelegenheit
Entstehungszeitraum:1656
Darin:Extrakt aus der Erbteilung der Familie von Gardenstedt, 1591, fol. 18r-19v. Erstinstanzliche Akten, 1650 - 1655, fol. 22r-161v. Notariatsinstrumente: 1655 11 08, (Orig.) fol. 4r-6v. 1656 03 11, (Orig.) fol. 15r-17v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hagen, Heinrich von, Major
Beklagter/Antragsgegner:Groß Ilsede, Dorfschaft und Gemeinde
RHR-Agenten:Hagen: Schrimpf, Jonas, Vollmacht, 1656 04 07, (Orig.) fol. 13r-14v.
Gegenstand - Beschreibung:In der Streitsache zwischen Heinrich von Hagen und Dorfschaft und Gemeinde Groß Ilsede um den steuerrechtlichen Status eines Guts, das sich in Hagens Besitz befindet, hat die Kurkölner Regierung des Hochstifts Hildesheim ein Urteil zugunsten Groß Ilsedes gefällt, gegen das Hagen appelliert. Er bittet den Kaiser um Durchführung eines Appellationsprozesses und Verlängerung der Frist zur Vorlage der Appellationsschrift auf drei Monate. In seiner Appellationsschrift behauptet Hagen, das Urteil sei u.a. deshalb nichtig, weil er in der Sache nicht gehört worden sei, und nennt Gründe, warum es sich bei dem Gut um einen adligen Freihof handle. Er bittet den Kaiser, seiner Appellation stattzugeben und das Urteil der ersten Instanz dahingehend abzuändern, daß das Gut als adeliger Freihof und Rittersitz von der Abgabepflicht, mit der Groß Ilsede es belegt hat, losgesprochen wird.
Entscheidungen:Der erbetene Prozeß wird mit der gewünschten Fristverlängerung gewährt, 1656 01 17, (Vermerk) fol. 3v. Kaiserliche Ladung Groß Ilsedes zum Appellationsprozeß mit Inhibitions- und Kompulsorialbefehl an die Richter der ersten Instanz, 1656 01 17, (Konz.) fol. 7r-10r. Hagen eine Frist von zwei Monaten zur Vorlage der erstinstanzlichen Akten einzuräumen und ihm mitzuteilen, daß er eine andere Vollmacht, die dem Jüngsten Reichsabschied entspricht, vorlegen soll, 1656 08 18, (Vermerk) fol. 12v.
Umfang:Fol. 1-161
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1686
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211893
 

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