AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-2 Hagen contra Beck; Bitte um kaiserliche Entscheidung in Erbschaftsangelegenheit, 1660-1663 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-2
Titel:Hagen contra Beck; Bitte um kaiserliche Entscheidung in Erbschaftsangelegenheit
Entstehungszeitraum:1660 - 1663
Darin:Testament Anna Margareta Herrisons, 1657 10 16, fol. 40r-42v, (Extrakt) fol. 49rv, fol. 112r-114v. Zeugenaussagen: 1661 02 07 (Rittmeister Johann Heinrich Kerres), (Orig.) fol. 32r-33v. 1661 02 20 (Johann Christoph Schnirt, fürstlich Würzburger Amtmann in Gerolzhofen), (Orig.) fol. 34r-35v. 1661 09 24 (Rittmeister Heinrich Grittner ad perpetuam rei memoriam), (Orig.) fol. 107r-111v. 1662 05 05 (Oberstleutnant Leonhard Steinpartzer), (Orig.) fol. 72r-82v. 1663 01 26 (Valentin Ächberger), (Orig.) fol. 94r-106v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hagen, Anna Barbara von, geb. von Pierstorf; für sie ihr Ehemann: Hagen, Johann Wilhelm von, Oberstleutnant beim Pischerischen Dragonerregiment
Beklagter/Antragsgegner:Beck, Philipp Heinrich von der; Beck, Melchior Leopold von der; beide minderjährige Söhne des Generalwachtmeisters Philipp von der Beck; für sie als Vormund: Herrison, Philipp Phillibert von, Mitglieder der Fränkischen Reichsritterschaft, Kurmainzer und fürstlich Würzburger Obrist und Oberstallmeister
RHR-Agenten:Hagen: Deighoff, Heinrich, Dr., als Substituent Hegelin, Martin, Dr., Vollmacht 1661 03 20, (Orig.) fol. 16r-17v; während der Anwesenheit Deighoffs 1660 auch: Aach, Karl Rudolph von Beck: Hauser, Johann Bernhard, Dr. (1661); Dummer, Johann, Dr., Vollmacht 1661 03 04, (Orig.) fol. 30r-31v.
Gegenstand - Beschreibung:Johann Wilhelm von Hagen schildert dem Kaiser, Rittmeister Friedrich von Pierstorf, der Vater seiner Ehefrau Anna Barbara von Hagen, sei 1632 in einem Duell verwundet worden und zwölf Tage später gestorben. Vor seinem Tod habe er Offiziere zu sich gerufen und vor ihnen erklärt, daß er seiner Frau Anna Margareta, geb. Cobe, und seiner Tochter Anna Barbara 7.000 Reichstaler hinterlasse, die nach dem Tod seiner Ehefrau vollständig an seine Tochter fallen sollten. Nach dem Tod Pierstorfs habe seine Witwe den Generalwachtmeister Philipp von der Beck, seine Tochter Anna Barbara nach Erreichen ihrer Volljährigkeit Hagen geheiratet. Die wiederum verwitwete Anna Margareta von der Beck habe sich in dritter Ehe mit Philipp Phillibert von Herrison verheiratet und nach der Hochzeit ein Testament verfaßt, in dem sie Philipp Heinrich und Melchior Leopold von der Beck, ihre beiden Söhnen aus der Ehe mit Philipp von der Beck, als ihre Universalerben eingesetzt, ihre Tochter Anna Barbara damit enterbt und ihr lediglich ihre Kleidung hinterlassen habe. Nach dem Tod der Mutter hätte Anna Barbara als einziger noch lebender Erbin ihres Vaters dessen Hinterlassenschaft wie inventarisiert herausgegeben werden müssen, was trotz wiederholter Bitten an Herrison nicht geschehen sei. Das Testament der Mutter sei zudem nichtig, da sie ihre Tochter nicht grundlos hätte enterben können. Johann Wilhelm von Hagen bittet den Kaiser, zu entscheiden, daß Herrison als Vormund Philipp Heinrichs und Melchior Leopolds von der Beck Anna Barbara ihre väterliche Hinterlassenschaft samt dem Inventar, falls ein solches vorhanden ist, herausgeben müsse. Sollte kein Inventar vorliegen, sei von Herrison zu beeiden, welche beweglichen und unbeweglichen Güter der Vater Anna Barbaras hinterlassen habe. Er solle die Kosten und Schäden sowie die Einnahmen aus der unrechtmäßig einbehaltenen Hinterlassenschaft erstatten müssen, Anna Barbara auch das Inventar der Hinterlassenschaft ihrer verstorbenen Mutter herausgeben und auf die übliche Weise angehalten werden, ihr in diesem Fall ebenfalls alle Zinsen, Kosten und Schäden zu erstatten. Herrison wendet ein, Rittmeister Pierstorf habe keineswegs 7.000 Reichstaler hinterlassen, sondern sich sehr schlecht gestanden und seiner Frau und Tochter lediglich einige Pferde und einen Wagen hinterlassen. Ein väterliches Erbe sei damit nicht vorhanden. Die Forderungen betreffend, die Anna Barbara bezüglich ihres mütterlichen Erbes erhebe, sei zu berücksichtigen, daß die Hinterlassenschaft der Mutter lediglich in einem Getreidezehnten bestanden habe. Anna Barbara solle bedenken, daß sie anstelle eines mütterlichen Erbes von ihrem Stiefvater mit einem Heiratsgut ausgestattet worden sei und man ihr die wertvollen Kleider ihrer Mutter übergeben habe. Damit habe sie letztendlich mehr erhalten, als durch das Testament ihrer Mutter an Philipp Heinrich und Melchior Leopold von der Beck gefallen sei. Deshalb bittet Herrison den Kaiser, beide Klagen abzuweisen und dem Ehepaar Hagen die Erstattung der Kosten und Schäden aufzulegen.
Entscheidungen:Wenn Hagen die Zuständigkeit des Gerichts besser begründet, soll umgehend dem Recht entsprechend entschieden werden, 1660 06 30, (Vermerk) fol. 4v. Kaiserliche Ladung Herrisons zum Appellationsprozeß mit einer Fristsetzung von zwei Monaten nach Zustellung der Ladung. Widrigenfalls wird auf Bitten Hagens dem Recht entsprechend weiter verfahren, 1660 07 16, (Konz.) fol. 10r-13v. Die Eingabe Herrisons mit einer Frist von zwei Monaten zuzustellen, 1661 06 15, (Vermerk) fol. 29v. Die Eingabe Hagens mit einer Frist von zwei Monaten zustellen zu lassen, 1661 06 15, (Vermerk) fol. 37v; 1661 09 13, (Vermerk) fol. 39v. Zum ersten: die erbetene Publikation zu tun. Zum zweiten: die Eingabe Hagens der Gegenpartei mit einer Frist von zwei Monaten zuzustellen, 1663 05 06, (Vermerk) fol. 93v.
Umfang:Fol. 1-118
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1693
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211894
 

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