AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3s Weigandt; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Beschlagnahmeangelegenheit, 1694 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3s
Titel:Weigandt; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Beschlagnahmeangelegenheit
Entstehungszeitraum:1694

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Weigandt, Jakob, kaiserlicher Rat und Hofbuchhalter
Gegenstand - Beschreibung:Jakob Weigandt weist den Kaiser darauf hin, daß sich seit nunmehr zwei Jahren und zwei Monaten die in der Auseinandersetzung um eine Schuldforderung Johann Friedrich Leopolds von Huppeln und Christian Göritz' gegen den dänischen und schleswig-holsteinischen Agent Johann Paul Perckmann (Bergmann) beschlagnahmte Habe Perckmanns in einem seiner Kellergewölbe befinde. Da er dieses Gewölbe selbst benötige, bittet er wiederholt darum, die Beschlagnahme aufzuheben und die Möbel und Dokumente entweder Perckmann zurückzugeben oder aber dessen Gläubigern auszuhändigen, um sie an einem anderen Ort versiegelt aufzubewahren. Um ihre Stellungnahme gebeten, ersuchen Huppeln und Göritz darum, die Beschlagnahme aufzuheben und ihnen die Habe nach erfolgter Schätzung herauszugeben. Außerdem bitten sie darum, Perckmann durch Zwangsmittel zur Bezahlung seiner Schulden zu bewegen oder ihn zumindest dazu zu bringen, die Mittel, aus denen er seine beiden Gläubiger bezahlen will, vor dem Reichshofrat zu liquidieren. Perckmann bittet dagegen um Aufhebung der Beschlagnahme und Rückerstattung seiner Habe an ihn.
Entscheidungen:Die Eingabe Weigandts sowohl Huppeln und Göritz als auch Perckmann zuzustellen, um sich innerhalbe einer Frist von acht Tagen dazu zu äußern, 1694 09 09, (Vermerk) fol. 4v. Die Beschlagnahme durch Franz Wilderich von Menßhengen, den Sekretär des Reichshofrats, aufheben zu lassen. Er soll die Möbel schätzen lassen und Perckmann aushändigen, wenn dieser Huppeln und Göritz den Schätzwert bar erstattet. Wenn er das nicht tun kann oder will, sollen die Möbel den beiden Gläubigern als Abschlag auf ihre Forderungen übergeben werden, 1694 09 22, (Vermerk) fol. 8v.
Umfang:Fol. 1-8
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1724
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211913
 

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