Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3r |
Titel: | Huppeln contra Perckmann; Bitte um Schätzung beschlagnahmter Güter |
Entstehungszeitraum: | 1692 |
Darin: | Quittung Weigandts für Perckmann über die Bezahlung von Mietschulden in Höhe von 135 Gulden, 1692 05 24, fol. 5r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Huppeln, Johann Friedrich Leopold von; Göritz, Christian |
Beklagter/Antragsgegner: | Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins |
Gegenstand - Beschreibung: | Nachdem auf ihre Bitten die Versiegelung der Habe Johann Paul Perckmanns kurzzeitig aufgehoben wurde, um den Wein zu versorgen (s. Antiqua 37/3h), informieren Johann Friedrich Leopold Huppeln und Christian Göritz den Kaiser, ein Faß sei bereits völlig ausgelaufen und der Inhalt der übrigen werde bald verderben. Sie bitten darum, den Wein schätzen zu lassen. Perckmann erhebt Einwand gegen eine solche Schätzung, da er eidlich versichert habe, seine Gläubiger zu bezahlen (s. Antiqua 37/3b). Damit müsse die Beschlagnahme seiner Habe aufgehoben und diese wieder an ihn herausgegeben werden. Auch sein ehemaliger Hauswirt, der kaiserliche Rat und Hofbuchhalter Jakob Weigandt, habe keine Forderungen mehr gegen ihn, da er die ausstehende Miete inzwischen bezahlt habe (s. Antiqua 37/3e). |
Entscheidungen: | Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Zu tun, wie gebeten. Die Öffnung soll durch den Reichshofratssekretär Franz Wilderich von Menßhengen im Beisein Perckmanns oder dessen Bevollmächtigten vorgenommen werden und nach der Versorgung des Weins alles wieder versiegelt werden, 1692 06 25, fol. 2r. Das Gesuch von Huppeln und Göritz ist zu bewilligen, wenn Weigandt und Perckmann keine relevanten Einwände haben. Ihnen soll die Eingabe von Huppeln und Göritz zugestellt werden, um innerhalb einer Frist von drei Tagen dazu Stellung zu nehmen, 1692 07 24, (Vermerk) fol. 3v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 9r. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 37/3b, 37/3e, 37/3h, 37/3n. |
Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1722 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211912 |
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