AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-6 Hagen contra Oldekopf; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Abgabenangelegenheit, 1707-1708 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-6
Titel:Hagen contra Oldekopf; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses in Abgabenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1707 - 1708
Darin:Beilagen zum Bericht der ersten Instanz an den Kaiser (Mandate, Urteile, Dekrete) 1687 - 1708, fol. 23r-29v. Notariatsinstrumente: 1707 07 25, (Orig.) fol. 2r-6v und fol. 14r-18v. 1708 02 10, (Orig.) fol. 34r-35v und fol. 42r-43v, fol. 46r-49r. 1708 02 21, (Orig.) fol. 36r-41v, fol. 49v-55r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hagen, Jakob Henning von; Hagen, Friedrich Heinrich von, Lic. med.; Hagen, Johann Dietrich von, alle Patrizier der Stadt Hildesheim
Beklagter/Antragsgegner:Oldekopf, Siegfried Henning, Dr., erster Assessor am fürstlichen Hofgericht Hildesheim
RHR-Agenten:Hagen: Heunisch, Adam Ignatius (1707)
Gegenstand - Beschreibung:In der Auseinandersetzung zwischen Jakob Henning, Friedrich Heinrich und Johann Dietrich von Hagen auf der einen und Dr. Siegfried Henning Oldekopf auf der anderen Seite um die Abgaben eines Meierhofs im Dorf Hasede, das zum Hildesheimer Hochstift gehört, hat das fürstliche Hofgericht Hildesheim ein Urteil zugunsten Oldekopfs gesprochen. Jakob Henning, Friedrich Heinrich und Johann Dietrich von Hagen bittet den Kaiser um Durchführung eines Appellationsprozesses gegen dieses Urteil und das darin beschlossene Schreiben an das dompropsteiliche Gericht sowie gegen eine fälschliche Fristsetzung.
Entscheidungen:Dem Richter der vorigen Instanz die Eingabe zu übersenden und ihm zu schreiben, daß er in dieser Sache gemäß der rechtlichen Ordnung verfahren soll. Er soll sich für die Übersendung der Akten einsetzen, alles in dem Stand belassen, in dem es vor erfolgter Appellation war, und innerhalb einer Frist von zwei Monaten dem Reichshofrat berichten, daß dies alles geschehen ist, 1707 11 14, (Vermerk) fol. 19v. Die erbetenen Appellationsprozesse werden abgeschlagen. Dem Richter der vorigen Instanz zu schreiben, zur Unterstützung der Hauptsache die Übersendung der Akten ex officio auf Kosten der Gegenpartei zu vollziehen, 1708 06 02, (Vermerk) fol. 44v.
Umfang:Fol. 1-56
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1738
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211921
 

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