AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-12 Husmann contra St. Maximin; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Spolierung, 1623-1633 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-12
Titel:Husmann contra St. Maximin; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Spolierung
Entstehungszeitraum:1623 - 1633
Darin:Schreiben Freiherr Johann Philipps an den Reichshofrat Mathias Arnoldin: Bitte, sein Ersuchen um kaiserliche Fürbittschreiben an die Regentin und den Gouverneur von Luxemburg zu unterstützen und ihn mit Einquartierungen zu verschonen, undat., fol. 37r-38v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Husmann von Namedy, Freiherr Johann Philipp, Obrist, auch für seinen Vater: Husmann von Namedy, Adolph; Husmann von Namedy, Freiherr Friedrich Ruprecht, Obrist, kaiserlicher Kriegsrat
Beklagter/Antragsgegner:St. Maximin, Abt und Konvent
RHR-Agenten:Husmann: Stromberg, Christoph Rhemnitigken ? (1623)
Gegenstand - Beschreibung:Freiherr Johann Philipp Husmann von Namedy berichtet dem Kaiser, bereits Abt Rainer von St. Maximin habe seinen Eltern das Dorf Riol samt allen dazu gehörenden Jurisdiktionen, Rechten und Gefällen armata manu entzogen. Abt und Konvent des Klosters hätten sich damit jedoch noch nicht begnügt, sonder als sich Freiherr Johann Philipp und dessen Brüder in kaiserlichem Kriegsdiensten außer Landes aufgehalten hätten, weitere Bergrechte spoliert. Der Fall sei vor dem Erzbischof von Trier als landesfürstlicher Obrigkeit des Dorfs Riol behandelt, aber durch Mißachtung und Ungehorsam des Klosters verschleppt worden. Freiherr Johann Philipp bittet den Kaiser, Erzbischof Lothar von Trier zu informieren, daß die von Abt und Konvent vorgeschützte "burgundische Advocatie" als neu und unrechtmäßig eingeführt anzusehen sei. Er schlägt vor, die Auseinandersetzung vor dem Erzbischof von Trier oder einer vom Kaiser hierzu berufenen Kommission zur Güte verhandeln zu lassen. Falls Abt und Konvent diesen Vorschlag nicht akzeptierten, erklärt sich Freiherr Johann Philipp bereit, sich einem Verfahren vor dem kaiserlichen Hofgericht zu stellen. Für diesen Fall macht er jedoch eine Restitution in integrum zur Vorbedingung. Sollten Abt und Konvent, wie zu erwarten, die Restitution mit Ausflüchten und Verzögerungen zu hintertreiben versuchten, bittet er den Kaiser, dem Erzbischof von Trier die Durchführung eines Rechtsverfahrens und die Vollstreckung des dabei gefällten Urteils zu befehlen. Nachdem ein kaiserliches Schreiben an den Erzbischof ergangen ist (fehlt), äußern die Freiherren Johann Philipp und Friedrich Ruprecht die Hoffnung, Abt und Konvent könnten durch einen Kaiserlicher Befehl dazu bewegt werden, der Husmannschen Seite die Jurisdiktion, Renten und Gefälle, die sie spoliert hätten, wieder einzuräumen und in der Hauptstreitsache Verhandlungen zur Güte zu führen. Angesichts der Erfordernisse des kaiserlichen Kriegsdiensts, in dem sie stünden, und um einen langwierigen, teuren Prozeß zu vermeiden, bitten die Freiherren Johann Philipp und Friedrich Ruprecht den Kaiser um ein entsprechendes Schreiben an Abt und Konvent. Später berichtet Freiherr Johann Philipp dem Kaiser, sein Vater, Adolph Husmann von Namedy, vermute, Abt und Konvent planten zusätzlich zu den bereits begangenen Spolierungen für den Herbst des Jahres weitere Übergriffe. Deshalb bittet er nun um ein scharfes Mandat sine vel cum clausula, das Abt und Konvent weitere Übergriffe und Beeinträchtigungen unter Strafandrohung von 50 Mark lötigem Gold verbietet. Nachdem die Auseinandersetzung vor dem Reichskammergericht rechtshängig geworden ist,
weist Freiherr Johann Philipp den Kaiser darauf hin, daß die Angelegenheit schneller durch eine Kommission beigelegt werden könne. Er bittet deshalb im Namen seines inzwischen dementen ("repuerascierenden") Vaters, Abt und Konvent ex officio aufzuerlegen, sich auf eine Kommission einzulassen. Als geeigneten kaiserlichen Kommissar schlägt er Erzbischof Ferdinand von Köln vor. Später wendet er sich nochmals an den Kaiser und bittet um Erneuerung des Kommissionsauftrags an den Erzbischof von Köln und um ein weiteres Schreiben an Abt und Konvent. Die ersten Schreiben habe er nicht zustellen lassen und Kommissionsverhandlungen nicht beiwohnen können, da er mit seiner Reiterei abwesend gewesen sei. Deshalb sei die Angelegenheit immer noch nicht beigelegt. Freiherr Johann Philipp wendet sich nochmals mit einer Bitte an den Kaiser. Da das Stammhaus seiner Familie in Namedy durch schwedische Truppen zerstört worden sei und französische Truppen Ryolburg eingenommen hätten, müsse er anderweitig für seine Eltern sorgen. Vorbehaltlich der Entscheidung des am Reichskammergericht rechtshängigen Prozesses macht er das Angebot, St. Maximin das Dorf Riol gegen Barzahlung abzukaufen. Er bittet den Kaiser, Abt und Konvent aufzufordern, auf diesen Vorschlag einzugehen. Außerdem ersucht er um Fürbittschreiben an die Regentin der königlich-spanischen Niederlande, den Graf von Emden als Gouverneur von Luxemburg und den Dompropst von Trier, sich für eine erfolgreiche Realisierung seines Vorhabens einzusetzen.
Entscheidungen:Ist schon referiert und abgeschickt worden, undat., (Vermerk) fol. 4v. Kaiserliche Aufforderung an Abt und Konvent von St. Maximin, sich, vorbehaltlich der Litispendenz vor dem Reichskammergericht, im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen auf die Kommission zur Güte einzulassen, 1626 03 30, (Konz.) fol. 16r-17v. Kaiserlicher Kommissionsauftrag zur Güte an den Erzbischof von Köln, 1626 03 30, (gesiegelte Ausfertigung) fol. 18rv. Gutachten des Reichshofrats (auch zu Antiqua 38/13a und 38/13b): Der alte Kommissionsauftrag soll erneuert werden, 1627 03 23, (Konz.) fol. 20r-22v. Kaiserliche Mitteilung an Abt und Konvent von St. Maximin über den Kommissionsauftrag zur Güte an den Erzbischof von Köln mit erneuter Aufforderung, sich, vorbehaltlich der Litispendenz vor dem Reichskammergericht, im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen auf die Kommission einzulassen, 1627 04 15 (in der gesiegelten Ausfertigung korr. aus 1626 03 30), (gesiegelte Ausfertigung mit Korrekturen) fol. 23r-26v, fol. 27r-28v. Erneuerung des kaiserlichen Kommissionsauftrag zur Güte an den Erzbischof von Köln, 1627 04 15 (korr. aus 1626 03 30), (Konz.) fol.31r-33r. Kaiserliche Aufforderung an Abt und Konvent von St. Maximin, sich auf den Vorschlag Freiherr Johann Philipps einzulassen, 1633 11 17, (Konz.) fol. 39r-40v. Kaiserliches Fürbittschreiben für Freiherr Johann Philipp und den von ihm gemachten Vorschlag: an die Regentin der königlich-spanischen Niederlande, 1633 11 17, (Konz.) fol. 41r-42v. an den Graf von Emden als Gouverneur von Luxemburg, 1633 11 17, (Konz.) fol. 43rv. an den Dompropst von Trier, 1633 11 17, (Konz.) fol. 44r-45v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 38/13a-b.
Umfang:Fol. 1-45
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1663
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211947
 

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