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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-11 Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen mißbräuchlicher Verwaltung eines Erbes, auch wegen Volljährigkeitserklärung, 1623-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-11 |
| Titel: | Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen mißbräuchlicher Verwaltung eines Erbes, auch wegen Volljährigkeitserklärung |
| Entstehungszeitraum: | 1623 - 1626 |
| Darin: | Zeugnis der persönlichen Reife Freiherr Friedrich Ruprechts von Obrist Johann Philipp Husmann, Wilhelm Mohr vom Wald und Hans Kaspar von Eltz, 1623 09 12, (Orig.) fol. 6r-7v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Husmann von Namedy, Freiherr Friedrich Ruprecht, Obrist, kaiserlicher Kriegsrat |
| RHR-Agenten: | Stromberg, Christoph Rhemnitigken ? (1626) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Freiherr Friedrich Ruprecht Husmann von Namedy berichtet dem Kaiser, sein Onkel Philipp Jakob Husmann von Namedy, Chorbischof des Erzstifts Trier, habe ihn und seinen inzwischen verstorbenen Bruder Anton d. J. zu seinen Erben eingesetzt, jedoch ausdrücklich verboten, ihnen die Erbschaft vor ihrem 30. Lebensjahr auszuhändigen. Als Testamentsvollstrecker habe er den ebenfalls inzwischen verstorbenen Mainzer Domdekan und Trierer Chorbischof Jakob von Eltz und Ruprecht von Bruch als nächste blutsverwandte Agnaten sowie den königlichen spanischen Rat Dr. Christian Lauenburg aus Brüssel, Lic. Melchior Kempis, Syndikus in Hildesheim, und Gebhardt Schiltten, Bürger der Stadt Köln, eingesetzt. Diese hätten bei der Verwaltung des Erbes bisher ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgt und entgegen der Absicht des Erblassers Freiherr Friedrich Ruprecht und seinem Bruder nicht einmal Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung gestellt. Es sei zu befürchten, daß die Nachlaßverwalter dem Erbe großen Schaden zufügten, sollte es weiter in ihren Händen bleiben. Inzwischen habe er selbst bereits das 24. Lebensjahr erreicht. Deshalb bittet Freiherr Friedrich Ruprecht um einen kaiserlichen Beschluß, der ihn für volljährig und fähig erklärt, die Erbschaft anzutreten. Da die Nachlaßverwalter unterschiedlichen Jurisdiktionen unterstünden, ersucht er außerdem um eine kaiserliche Vollmacht für Erzbischof Ferdinand von Köln, sie unter Androhung einer bedeutenden Strafe vor sich oder seine Subdelegierten zu laden, um Testament, Inventar und Endabrechnung über ihre Tätigkeit zu übergeben. Ferner solle der Erzbischof vom Kaiser autorisiert werden, Freiherr Friedrich Ruprecht die verbliebene Erbmasse zur freien Verfügung zu stellen. Zur Unterstützung seines Antrags legt er ein Zeugnis seiner persönlichen Reife vor. Nachdem er zwei Jahre vergeblich auf eine Entscheidung gewartet hat, wiederholt er seine Bitte. |
| Umfang: | Fol. 1-9 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1656 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211946 |
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