AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-13b Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Gewährung einer Ausgleichszahlung, später in Lehensangelegenheit, 1627 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-13b
Titel:Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Gewährung einer Ausgleichszahlung, später in Lehensangelegenheit
Entstehungszeitraum:1627

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Husmann von Namedy, Johann Philipp, Obrist
Gegenstand - Beschreibung:Johann Philipp Husmann von Namedy ruft dem Kaiser ins Gedächtnis, er habe auf eigene Kosten 1.000 Kürassiere angeworben, ausgerüstet und erfolgreich für den Kaiser ins Feld geführt. Er bittet darum, ihm hierfür eine Ausgleichszahlung zu gewähren. Die Zahlung wird bewilligt und Husmann aufgefordert, Vorschläge für deren Finanzierung zu machen. Husmann weist darauf hin, daß Lehen und Besitz der Freiherren Philipp und Wilhelm von Winneburg an den Kaiser heimgefallen seien, da sie gegen ihn Partei ergriffen hätten. Unter den betroffenen Lehen befänden sich auch die nahezu ruinierten Herrschaften Winneburg und Beilstein, von denen das eine von Kurtrier, das andere von Kurköln zu Lehen rühre. Beide Erzbischöfe würden zweifelsohne versuchen, diese Herrschaften einzuziehen. Sie seien jedoch an den Kaiser heimgefallen, da sich das Vergehen der Freiherren von Winneburg nicht gegen die Erzbischöfe, sondern gegen den Kaiser als ihren Oberlehnsherrn gerichtet habe. Husmann bittet deshalb den Kaiser, ihm und seinem Bruder, dem Obrist und kaiserlichen Kriegsrat Friedrich Ruprecht Husmann von Namedy, der in der Schlacht verwundet worden sei, die Johann Philipp Husmann erfolgreich gegen König Christian IV. von Dänemark geführt habe, beide Herrschaften als Lehen zu gewähren. Er ersucht um Fürbittschreiben an Erzbischof Philipp Christoph von Trier und Erzbischof Ferdinand von Köln, damit diese ihnen die Lehen verleihen.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats (auch zu Antiqua 38/12 und 38/13a): Die Entscheidung wird in das Belieben des Kaiser gestellt. Es wäre ratsam, sich bei Johann von der Recke zu erkundigen, ob und wie weit bereits gegen die Freiherren von Winneburg verfahren wurde und wie die betroffenen Güter beschaffen sind, 1627 03 27, (Konz.) Antiqua 38/12, fol. 20r-22v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 38/12, 38/13b.
Umfang:Fol. 1-4
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1657
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211949
 

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