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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-14a Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Entschädigungssache, 1636 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-14a |
| Titel: | Husmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Entschädigungssache |
| Entstehungszeitraum: | 1636 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Husmann von Namedy, Freiherr Friedrich Ruprecht, Obrist, kaiserlicher Kriegsrat |
| Gegenstand - Beschreibung: | Freiherr Friedrich Ruprecht Husmann von Namedy führt aus, er habe 1635 ein kaiserliches Patent zur Anwerbung von zehn Kompanien Kürassieren und die Erlaubnis zur Einrichtung von Muster- und Sammelplätzen im Erzstift Trier erhalten. Obwohl ein entsprechender Kaiserlicher Befehl an Domdechant und Kapitel ergegangen sei, habe ihm der inzwischen verstorbene Domdechant Johann Wilhelm von Metzenhausen mit seinen Anhängern die Einrichtung eines Musterplatzes sowie die zeitlich befristete Einquartierung der eintreffenden Truppen abgeschlagen. Soldaten des Bischof Franziskus von Verdun und Cherfontaines, des ehemaligen Befehlshabers in Trier, hätten seine frisch angeworbenen kaiserlichen Truppen aus den bereits besetzen Quartieren vertrieben und feindselig behandelt. Der Kaiser habe Damian und Nideckhen einen Kommissionsauftrag erteilt, um die Klagen beider Seiten anzuhören und zwischen dem Regiment und den Beamten des Erzstifts abzurechnen. Der Dechant habe darauf mit Drohbriefen an Husmann und dem Befehl an die Trierer Beamten und Untertanen reagiert, sich nicht vor dieser Kommission einzulassen. Dies alles habe dazu geführt, daß Husmann wegen der überraschend eintreffenden Truppen Kurbayerns habe abziehen müssen, ohne Soldaten anwerben zu können. Es sei keine Abrechnung erfolgt und er habe die ausständigen Kontributionen nicht erhalten. Außerdem habe er 200 seiner am besten ausgerüsteten Reiter verloren, die auf Befehl Cherfontaines entwaffnet und z.T. niedergemacht worden seien. Um den kaiserlichen Patenten und Befehlen Geltung zu verschaffen, bittet Husmann den Kaiser deshalb, die Hinterlassenschaft des verstorbenen Domdechants in dem Umfang beschlagnahmen zu dürfen, der seinem erlittenen Schaden entspreche. Außerdem ersucht er um eine scharfe Vernehmung derjenigen, die gegen den Kaiser und das Erzhaus Österreich die Partei des Domdechanten ergriffen hätten. Für den Fall, daß sich der Domdechant beim Kaiser über Husmanns Regiment beklagt habe, bittet er um Zustellung dieser Eingaben, um dazu Stellung nehmen zu können. |
| Entscheidungen: | Wenn Husmann wegen des erlittenen Schadens einen förmlichen Antrag stellt, wegen der Vernehmung rechtserhebliche Indizien vorbringt und die Personen, die zu befragen sind, benennt, soll weiter geschehen, was Recht ist, 1636 11 28, (Vermerk) fol. 2v. Nachzusehen, ob etwas da ist, und im Rat vorzutragen, 1636 11 28, (Vermerk) fol. 4v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 38/10d, 38/14b. |
| Umfang: | Fol. 1-4 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1666 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211950 |
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