AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-14b Husmann contra Trier; Bitte um kaiserlichen Befehl in Abrechungsangelegenheit;, 1638 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-14b
Titel:Husmann contra Trier; Bitte um kaiserlichen Befehl in Abrechungsangelegenheit;
Entstehungszeitraum:1638

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Husmann von Namedy, Freiherr Friedrich Ruprecht, Obrist, kaiserlicher Kriegsrat
Beklagter/Antragsgegner:Trier, Erzstift, Domdechant und Domkapitel
Gegenstand - Beschreibung:Freiherr Friedrich Ruprecht Husmann von Namedy weist darauf hin, das Domkapitel von Trier versuche immer noch die Abrechnung über die Verpflegungsgelder für die von Husmann angeworbenen Truppen und die Bezahlung seiner noch ausstehenden Forderungen zu verhindern. So ignoriere das Kapitel den vom Kaiser an den Freiherr von Böhmer ergangenen Befehl und die Substituierung des Kommissars Bartholomäus Albrecht unter dem Vorwand, der Kaiser hätte an das Domkapitel selbst schreiben müssen. Husmann führt aus, er habe für die von ihm angeworbenen Truppen das Anreitgeld vorgestreckt und deshalb große Schulden gemacht. Nun würde er von seinen Gläubigern bedrängt. Außerdem habe er wenig Hoffnung, seine Forderungen durchsetzen zu können, sollte Kurfürst Maximilian I. von Bayern vor Bezahlung seiner Ausstände in das Erzstift kommen. Deshalb bittet er den Kaiser, dem Domkapitel unter Androhung der militärischen Vollstreckung zu befehlen, die Abrechnung durchzuführen und die noch ausstehenden Beträge zu bezahlen. Um die Eintreibung seiner Forderungen zu beschleunigen, bittet er um eine kaiserliche Anweisung an den Feldmarschalleutnant Freiherr Johann von Werth. Werth solle den Offizieren seiner vier im Erzstift einquartierten Regimenter befehlen, die kaiserlichen Kommissare auf Anforderung zu unterstützen.
Entscheidungen:Schreiben des Hofkriegsrats an den Reichshofrat: Bitte um Ausfertigung des kaiserlichen Beschlusses, die Abrechnung durch unparteiische kaiserliche Kommissare vornehmen zu lassen, 1638 02 25, (Orig.) fol. 3r-4v. Kaiserlicher Befehl an das Domkapitel, alle Einwände fallen zu lassen, die Abrechnung mit Husmann vorzunehmen und seine Forderungen zu begleichen, um zu vermeiden, daß die erbetene Vollstreckung gegen sie erfolgt, 1638 03 02, (Konz.) fol. 5rv, fol. 9r
Bemerkungen:Zu diesem Fall s. auch Antiqua 38/10d, 38/14a.
Umfang:Fol. 1-10
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1668
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211951
 

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