Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-14b |
| Titel: | Husmann contra Trier; Bitte um kaiserlichen Befehl in Abrechungsangelegenheit; |
| Entstehungszeitraum: | 1638 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Husmann von Namedy, Freiherr Friedrich Ruprecht, Obrist, kaiserlicher Kriegsrat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Trier, Erzstift, Domdechant und Domkapitel |
| Gegenstand - Beschreibung: | Freiherr Friedrich Ruprecht Husmann von Namedy weist darauf hin, das Domkapitel von Trier versuche immer noch die Abrechnung über die Verpflegungsgelder für die von Husmann angeworbenen Truppen und die Bezahlung seiner noch ausstehenden Forderungen zu verhindern. So ignoriere das Kapitel den vom Kaiser an den Freiherr von Böhmer ergangenen Befehl und die Substituierung des Kommissars Bartholomäus Albrecht unter dem Vorwand, der Kaiser hätte an das Domkapitel selbst schreiben müssen. Husmann führt aus, er habe für die von ihm angeworbenen Truppen das Anreitgeld vorgestreckt und deshalb große Schulden gemacht. Nun würde er von seinen Gläubigern bedrängt. Außerdem habe er wenig Hoffnung, seine Forderungen durchsetzen zu können, sollte Kurfürst Maximilian I. von Bayern vor Bezahlung seiner Ausstände in das Erzstift kommen. Deshalb bittet er den Kaiser, dem Domkapitel unter Androhung der militärischen Vollstreckung zu befehlen, die Abrechnung durchzuführen und die noch ausstehenden Beträge zu bezahlen. Um die Eintreibung seiner Forderungen zu beschleunigen, bittet er um eine kaiserliche Anweisung an den Feldmarschalleutnant Freiherr Johann von Werth. Werth solle den Offizieren seiner vier im Erzstift einquartierten Regimenter befehlen, die kaiserlichen Kommissare auf Anforderung zu unterstützen. |
| Entscheidungen: | Schreiben des Hofkriegsrats an den Reichshofrat: Bitte um Ausfertigung des kaiserlichen Beschlusses, die Abrechnung durch unparteiische kaiserliche Kommissare vornehmen zu lassen, 1638 02 25, (Orig.) fol. 3r-4v. Kaiserlicher Befehl an das Domkapitel, alle Einwände fallen zu lassen, die Abrechnung mit Husmann vorzunehmen und seine Forderungen zu begleichen, um zu vermeiden, daß die erbetene Vollstreckung gegen sie erfolgt, 1638 03 02, (Konz.) fol. 5rv, fol. 9r |
| Bemerkungen: | Zu diesem Fall s. auch Antiqua 38/10d, 38/14a. |
| Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1668 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211951 |
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