Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-7 |
Titel: | Haller; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Schuldenangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1571 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haller von Hallerstein, Christoph für sich und die Erben Stephan Hopfensteiners und Antons von Metz |
Gegenstand - Beschreibung: | Christoph Haller von Hallerstein führt aus, Erzbischof Christoph von Bremen und Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel hätten von Stephan Hopfensteiner, Anton von Metz und ihm selbst ein beträchtliches Darlehen erhalten und darüber eine Schuldurkunde ausgestellt. Bereits seit 34 Jahren sei ein Verfahren der Erben Hopfensteiners und Metz' wegen der Rückforderung dieser Schuld rechtshängig. Auch Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel komme den von seinem Vater eingegangenen Verpflichtungen nicht nach. Haller bittet den Kaiser, Bischof Johann IV. von Münster in dieser Angelegenheit einen Kommissionsauftrag zur Güte zu erteilen. |
Entscheidungen: | Eine Kommission ausschließlich zur Güte einzurichten, 1571 05 05, (Vermerk) fol. 2v. |
Umfang: | Fol. 1-2 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211964 |
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