Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-8 |
Titel: | Haller contra Seckendorff; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Lehensangelegenheit (Abgaben) |
Entstehungszeitraum: | 1573 |
Darin: | Lehensbrief Kaiser Maximilians II. für Haller, 1566 02 28, fol. 3v-4r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haller von Hallerstein, Seebald |
Beklagter/Antragsgegner: | Seckendorff, Friedrich Joachim von; später: dessen Erben |
Gegenstand - Beschreibung: | Seebald Haller von Hallerstein trägt das Gut Dennenlohe vom Reich zu Lehen, das ihm jährlich zwei Nürnberger Sömmern Getreide und eine Henne liefern muß. Kunz Veitschneider, der gegenwärtige Inhaber des Guts, ist gleichzeitig auch Friedrich Joachim von Seckendorff abgabenpflichtig. Seckendorff habe Haller die ihm zustehenden Abgaben streitig gemacht. Er behaupte, bei dem Hof, der Haller abgabenpflichtig sei, handele es sich nicht um das Gut Dennenlohe, sondern um ein anderes, das schon vor langer Zeit abgebrannt sei. Haller bittet den Kaiser um einen Kommissionsauftrag zur Güte an Abt Hieronymus I. von Ebrach. Nachdem die kaiserliche Kommission aber u.a. deshalb ihre Tätigkeit nicht aufnimmt, weil Seckendorff inzwischen verstirbt, wendet sich Haller erneut an den Kaiser. Er weist darauf hin, daß auch die Erben Seckendorffs nicht zum Einlenken bereit seien, und bittet deshalb, den Kommissionsauftrag an den Abt von Ebrach zu erneuern und auf die Erben Seckendorffs umzuschreiben. |
Entscheidungen: | Zu tun, undat., (Vermerk) fol. 2v. |
Umfang: | Fol. 1-6 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1603 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211965 |
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