AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-21 Hutten; Bitte um Einrichtung einer Debitkommission, 1663-1664 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 39-21
Titel:Hutten; Bitte um Einrichtung einer Debitkommission
Entstehungszeitraum:1663 - 1664
Darin:Schuldurkunden Thüngens für das Juliusspital: über 1.800 Gulden, 1596 02 22, (begl. Kop.) fol. 6r-9v, fol. 35r-38v. über 2.000 Reichstaler, 1626 02 22, (begl. Kop.) fol. 10r-13v, fol. 44r-46v. über 2.000 Gulden, 1630 02 22, (begl. Kop.) fol. 14r-17v, fol. 39r-43v. Schuldurkunden Thüngens für Daniel von Hutten: über 9.000 Gulden, 1626 02 22, (begl. Kop.) fol. 25r-26v, fol. 55r-57v. über 1.100 Reichstaler, 1630 02 22, (begl. Kop.) fol. 27r-28v, fol. 58r-59v. Schuldurkunde Thüngens über 500 Reichstaler für Katharina Popp, vertreten durch ihre Vormünder, 1630 [.] [.], (begl. Kop.) fol. 29r-30v, fol. 60r-61v. Schadloshaltung Thüngens für zwei von Johann Martin Kirsinger, dem Verwalter des Juliusspitals, geleistete Bürgschaften in Höhe von jeweils 500 Reichstalern, 1630 Ostern, (begl. Kop.) fol. 23r-24v, fol. 53r-54v. Quittung Thüngens über 500 Gulden für Kirsinger, 1631 03 13/23, (begl. Kop.) fol. 22rv, fol. 51r-52v. Schuldurkunde Thüngens über 800 Gulden für Kirsinger, 1631 03 03, (begl. Kop.) fol. 20r-21v, (undat.) fol. 49r-50v. Schuldurkunde Thüngens über 2.250 Gulden für Kirsinger und dessen Ehefrau Eva Kirsinger, geb. Streitberger, 1631 09 08, (begl. Kop.) fol. 18r-19v, fol. 47r-48v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hutten, Johann Friedrich von; Hutten, Georg Ludwig von; Hutten, Philipp Ehrenreich von; Hutten, Wilhelm Erhard von; Hutten, Johann Kasimir von (alle Brüder); Würzburg, geistliche und weltliche Vorsteher des Juliusspitals
RHR-Agenten:Dummer, Johann, Dr. (1663)
Gegenstand - Beschreibung:Die Brüder Johann Friedrich, Georg Ludwig, Philipp Ehrenreich, Wilhelm Erhard und Johann Kasimir von Hutten führen aus, sie hätten von ihrem verstorbenen Vetter Daniel von Hutten zwei Schuldurkunden Daniels von Thüngen geerbt. Die eine belaufe sich auf 9.000 Gulden, die andere auf 1.100 Reichstaler. Die geistlichen und weltlichen Vorsteher des Juliusspitals in Würzburg hätten Thüngen 1596 (im zweiten Exemplar der Eingabe 1659 !) 1.800 Gulden, 1626 2.400 Gulden und 1630 2.000 Gulden Kapital geliehen, um mit den Zinseinnahmen wohltätige Stiftungen zu finanzieren. Seit 1631 seien die Zinszahlungen für diese Summen rückständig. Außerdem hätten sie Thüngen bei fünf unterschiedlichen Gelegenheiten insgesamt 4.750 Gulden vorgestreckt oder ausbezahlt. Ihre liquide Gesamtforderung belaufe sich auf 10.950 Gulden Kapital und 16.875 Gulden rückständige Zinsen. Thüngen sei inzwischen verstorben und es finde sich angesichts seiner hohen Verschuldung niemand, der sein Erbe antreten wolle. Da die Brüder Hutten und die Spitalvorsteher befürchten, andere Gläubiger könnten versuchen, ältere Schuldforderungen geltend zu machen, sie aber nicht länger auf ihr Kapital verzichten könnten, bitten sie den Kaiser um Einrichtung einer Debitkommission. Erzbischof Johann Philipp von Mainz und Graf Wolfgang Georg I. von Castell-Remlingen soll
ten den Auftrag erhalten, die Gläubiger Thüngens mit Hilfe einer Ediktalladung, die ihnen bei Nichterscheinen ewiges Stillschweigen auferlege, nach Fulda, Hammelburg, Hanau oder Schweinfurt einzubestellen, um dort ihre Forderungen geltend zu machen.
Umfang:Fol. 1-71
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1694
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211980
 

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