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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-1a Löw contra Adelebsen; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission zur Vollstreckung eines Schiedsgerichtsurteils (Kompromißurteil) in Erbschaftsangelegenheit, 1621-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-1a |
Titel: | Löw contra Adelebsen; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission zur Vollstreckung eines Schiedsgerichtsurteils (Kompromißurteil) in Erbschaftsangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1621 - 1626 |
Darin: | Kommissionsakten, 1623 - 1626, fol. 16r-415v. Darin enthalten: Lehensbrief Graf Dietrichs I. von Isenburg-Büdingen für Heim von Büches, 1424 08 04, fol. 184r-185v, fol. Lehensbrief Graf Dietrichs von Isenburg-Büdingen für Weigand von Stockheim, 1520 07 26, fol. 188r-189v. Urteil des Lehensrichters Ludwig Löw von Steinfurth im Erbschaftsstreit zwischen Wolf von Wolfskehl und Weigand von Stockheim als Vertreter seiner Kinder Wilhelm, Agnes und Anna, 1523 04 18, fol. 186r-187v, fol. 383rv. Vertrag über den Verkauf aller unbeweglichen Güter der Klara Schultz von Holzhausen, geb. Stockheim, an die Kinder des verstorbenen Wilhelm von Stockheim, 1563 04 08, fol. 262r-265r. Inventar der Hinterlassenschaft Wilhelms von Stockheim (Geld, Feldfrüchte, Wein), 1587, fol. 384rv. Lehensbrief Graf Wolfgang Ernsts von Isenburg-Büdingen für Jobst von Adelebsen in Stellvertretung für seine Ehefrau Amalia, 1602 03 11, fol. 166r-167v. Lehensbrief Graf Wolfgangs Ernsts von Isenburg-Büdingen für Johann von Hattstein und Johann Adolph von Carben, 1603 08 16, (begl. Kop.) fol. 94rv. Mandate Kaiser Rudolphs II., 1591 08 11, fol. 361r-364v; 1609 03 17, (begl. Kop.) fol. 86r-87r. Testament Marias von Bobenhausen, geb. von Stockheim, mit notarieller Beglaubigung, 1611 08 22, fol. 201r-209r. Urteil von BGraf und Baumeistern der Burg Friedberg im Erbschaftsstreit zwischen Maria von Bobenhausen, geb. von Stockheim, und Jobst von Adelebsen als Vertreter seiner Ehefrau Amalia, 1612 03 04, fol. 194r-195v. Urteil im Streitfall zwischen Johann von Hattstein und Amalia von Adelebsen, 1622 05 15, fol. 373r-374v. Verhandlungsprotokoll, 1624 02 11 - 1625 10 09, fol. 18r-37r. Begleitschreiben des Landgrafen von Hessen-Darmstadt an den Kaiser zu den übersendeten Kommissionsakten, 1626 02 09, (Orig.) fol. 14r-15v. Schreiben des Landgrafen von Hessen-Darmstadt an den Kaiser (Information über die durchgeführte Vollstreckung mit Beilagen), 1626 05 01, (Orig.) fol. 421r-434v. Laudum der juristischen Fakultät der Universität Wittenberg, undat., (begl. Kop.) fol. 9r-11v, fol. 48r-51r. Notariatsinstrumente: 1608 05 06, fol. 136r-149v. 1613 05 07, fol. 369r-372v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Löw von Steinfurth, Konrad, Burggraf; Hattstein, Johann von; beide für sich und für die minderjährigen Kinder des verstorbenen Johann Adolph von Carben |
Beklagter/Antragsgegner: | Adelebsen, Amalia von, geb. von Stockheim |
Gegenstand - Beschreibung: | Burggraf Konrad Löw von Steinfurth und Johann von Hattstein führen aus, sie hätten sich im Streit um das Erbe Wilhelms von Stockheim, des Bruders der Amalia von Adelebsen, geb. von Stockheim, mit dieser darauf verständigt, das Urteil der ausgewählten Richter des Schiedsgerichts bei Strafandrohung von 1.000 Goldgulden zu akzeptieren und zu befolgen. Falls sich eine der beiden Parteien nicht an diese Abmachung halte, solle die andere bei der zuständigen Obrigkeit, dem Lehensherrn, am Reichskammergericht oder beim Kaiser selbst um Vollstreckung des Urteils und Einweisung bitten. Die Richter des Schiedsgerichts hätten Haus und Dorf Höchst, einen freien, reichsunmittelbaren Adelssitz in der Wetterau, Löw, Hattstein und Johann Adolph von Carben zugesprochen. Trotz der vorher gegebenen Zusage, das Urteil der Richter anzuerkennen, habe Adelebsen den Besitz jedoch nicht übergeben, sondern ihn an Jost von Callenberg verpfändet, der ihn inzwischen auch innehabe. Löw und Hattstein bitten den Kaiser, Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt einen Kommissionsauftrag zur Vollstreckung des Urteils, Einweisung Löws und Hattsteins in Haus und Dorf Höchst und nötigenfalls Ladung Adelebsens und der Vormünder ihrer minderjährigen Kinder zu erteilen, um dem Vorgang der Vollstreckung beizuwohnen. Nachdem eine entsprechende Kommission eingerichtet worden ist, übersendet der Landgraf von Hessen-Darmstadt dem Kaiser die Akten der Kommissionsverhandlungen und rät, die Vollstreckung zu verfügen. Als auf sein Gutachten keine Reaktion erfolgt, nimmt er die Vollstreckung eigenständig vor und unterrichtet den Kaiser über diesen Schritt. |
Entscheidungen: | Kopien der Eingabe Löws und Hattsteins an den Kommissar zu schicken, undat., (Vermerk) fol. 2v. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an den Landgraf von Hessen-Darmstadt. Beide Parteien sollen geladen und angehört werden. Steht Löw und Hattstein gemäß des ergangenen Spruchs der Besitz Höchst tatsächlich zu, sollen sie darein eingewiesen werden. Stellt sich die Angelegenheit anders dar, soll der Landgraf dem Kaiser einen Bericht samt seinem Gutachten vorlegen, 1622 09 16, (stark beschädigtes Konz.) fol. 12r-13v, fol. 38r-39r. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 40/1b-c. |
Umfang: | Fol. 1-434 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1656 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211987 |
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