AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-1b Adelebsen contra Hattstein; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission wegen Verletzung einer Einweisungsverfügung, 1627-1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-1b
Titel:Adelebsen contra Hattstein; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission wegen Verletzung einer Einweisungsverfügung
Entstehungszeitraum:1627 - 1630
Darin:Kommissionsauftrag Kaiser Ferdinands II. an den Landgraf von Hessen-Darmstadt, 1622 09 16, fol. 7r-8v, fol. 13r-14v, fol. 29r-30v. Extrakt aus dem Protokoll der Kommissionsverhandlungen, 1626 04 28, (begl. Kop.) fol. 18r-19v, fol. 34rv. Kommissionsakten, fol. 49r-190v. Darin enthalten: Laudum der Schiedsrichter Hans VIII. von Wallbrunn zu Ernsthofen und Konrad Löw von Steinfurth im Streitfall zwischen Wilhelm von Stockheim und der gesamten Nachbarschaft in Allenstatt, 1539 11 08, fol. 116r-117v. Inventar der Hinterlassenschaft Wilhelms von Stockheim, 1565 01 31 - 02 01, fol. 174r-185v. Erklärung Elisabeths von Carben, geb. von Stockheim, im Gegenzug für die Bereitstellung ihres Heiratsguts zugunsten ihres Bruders Heinrich Wilhelm von Stockheim auf Erbansprüche auf väterliches und mütterliches Erbe oder die Erbteile ihrer Schwestern zu verzichten, 1569 06 22, fol. 160r-161v. Rechtsgutachten der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, 1611 10 03, (Orig.) fol. 147r-148v. Entscheidung des Lehensgerichts des Stifts Limburg im Streitfall Adelebsens mit Hutten et consortes, 1621 03 07, fol. 136rv. Protokoll der Kommissionsverhandlungen zur Güte und des summarischen Prozesses mit Beilagen, 1629 02 18/28 - 05 19/29, fol. 49r-91v. Rechtsgutachten von Dr. Philipp Glaum, Dr. Martin Schickhart, Dr. Pius Felix und Dr. Johann Weyssel, 1629 04 03, (Orig.) fol. 149r-151v; 1629 04 04, (Orig.) fol. 156r-158v. Stammbaum der Familie Wilhelms von Stockheim, undat., fol. 159rv. Rechtsgutachten u.a. von Georg Keller, undat., (Orig.) fol. 152r-154v. Verzeichnis der Stockheimer Lehen und Eigengüter, die Adelebsen in den Jahren von 1584 bis 1626 innehatte, undat., fol. 171r-173v. Verzeichnis der durch den Einfall Georg Ludwigs von Hutten in das Haus Heldenbrigen entstandenen Schäden, undat., fol. 186r-187v. Begleitschreiben Rosenbachs und Mauchenheims an den Kaiser zu den übersandten Kommissionsakten mit Bericht und Gutachten der Kommissare, 1629 10 12/22, (Orig.) fol. 38r-48v. Laudum der juristischen Fakultät der Universität Wittenberg, undat., fol. 5r-6v, fol. 11r-12v, fol. 27r-28v, (begl. Kop.) fol. 155rv, fol. 165r-166v. Notariatsinstrument: 1618 03 07, (Orig.) fol. 188rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Adelebsen, Amalia von, geb. von Stockheim
Beklagter/Antragsgegner:Hattstein, Johann von, et consortes
Gegenstand - Beschreibung:Amalia von Adelebsen beschuldigt Johann von Hattstein et consortes, sich nach der von ihnen erwirkten Einweisung in Dreiviertel des Hauses und Dorfs Höchst (s. Antiqua 40/1a) nicht an die Bestimmungen des Laudums der juristischen Fakultät der Universität Wittenberg und die Vorgaben Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt, der die Einweisung vorgenommen habe, gehalten zu haben. Sie hätten sich auch Teile des Besitzes angeeignet, die vom St. Georg Stift in Limburg zu Lehen rührten. Dabei sei das Verfahren, in dem über die Vergabe dieser Lehen entschieden werde, noch rechtshängig. Auch hätten sie Eigentum Adelebsens übernommen, das nicht zu dem Besitz gehöre, in den sie eingewiesen worden seien. Sie bittet den Kaiser, dem Kurmainzer Rat Johann Dietrich von Rosenberg und dem Baumeister der Burg Friedberg, Johann Heinrich von Mauchenheim, einen Kommissionsauftrag zu erteilen, um sie und die Gegenseite in dieser Sache anzuhören. Stellen die Kommissare fest, daß Adelebsens Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, bittet sie, so lange wieder in Haus und Dorf Höchst eingesetzt zu werden, bis ihr diese in einem ordentlichen Rechtsverfahren aberkannt werden. Weiter ersucht sie um Rückübertragung der Teile des Besitzes, die sich die Gegenseite dem Wittenberger Laudum zuwider angeeignet habe, und um Erstattung der seit der widerrechtlichen Übernahme aus dem Besitz erzielten Gewinne. Nachdem der Kaiser einen Kommissionsauftrag erteilt hat, bittet Adelebsen, diesen auf Burggraf, Baumeister und Burgmannen umzuformulieren, da die Baumeister wichtige Gründe hätten, aus denen sie den Auftrag nicht übernehmen könnten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Rosenberg und Mauchenheim. Sie sollen zusammen mit einem unparteiischen Juristen eine gütliche Einigung zwischen den Parteien anstreben und im Fall des Scheiterns einen summarischen Prozeß führen. Die inrotulierten Akten sollen sie samt ihrem Bericht und Gutachten zur Entscheidungsfindung an den Kaiser schicken, 1628 11 16, (Konz.) fol. 20r-23r, fol. 25r-26v. Kaiserliches Urteil zugunsten Adelebsens, 1630 08 02, (Konz.) fol. 194r-195v. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Rosenberg und Mauchenheim, den Parteien das Urteil zu verkünden, für dessen Befolgung zu sorgen oder widrigenfalls die Vollstreckung vorzunehmen, 1630 08 02, (Konz.) fol. 196r-197r, fol. 198rv.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 40/1a, 40/1c.
Umfang:Fol. 1-198
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211988
 

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