Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-3c |
Titel: | Leyen; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission zur Übertragung von Besitz und Kapital |
Entstehungszeitraum: | 1641 |
Darin: | Verzeichnis der im Elsaß gelegenen Güter Leyens, die Hattstein von der Krone Frankreich geschenkt wurden, fol. 4r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Leyen, Freiherr Philipp Nikolaus von, Obrist |
RHR-Agenten: | Sele, Friedrich |
Gegenstand - Beschreibung: | Freiherr Philipp Nikolaus von Leyen führt aus, er habe dem Kaiser bereits vor einigen Tagen dargelegt, daß die Krone Frankreich seine im Elsaß gelegenen Güter dem Obrist von Hattstein zum Geschenk gemacht habe. Deshalb habe er um Einrichtung einer Kommission gebeten, die ihm seinerseits Hattsteins Besitzungen und Kapital übertragen solle. Da er in seiner Eingabe u.a. auch um Unterhalt ("Intretenement") gebeten habe, habe er diese dem Hofkriegsrat übergeben. Offenbar müsse die Angelegenheit aber vor dem Reichshofrat erörtert werden. Deshalb wiederhole er hier sein Gesuch. |
Entscheidungen: | Leyen soll detaillierter darlegen, welche seiner Güter Hattstein innehat, welche Güter Hattstein besitzt und wo das Kapital angelegt ist. Darauf soll weiter entschieden werden, 1641 08 09, (Vermerk) fol. 2v. Erzbischof Anselm Kasimir von Mainz mit Bitte um Bericht zuzuschicken. Auch an die Hofkammer zu geben, ob eventuell ein anderer bereits eine Anweisung (Assignatio) darauf erhalten hat, 1641 08 17, (Vermerk) fol. 5v Kaiserliches Ersuchen an den Erzbischof von Mainz, über die Güter und den Besitz Hattsteins Erkundigungen einzuziehen und einen schriftlichen Bericht darüber vorzulegen, 1641 08 17, (Konz.) fol. 6r-7v. Auf Kaiserlicher Befehl an die Reichskanzlei zu geben. Sie soll dem Kaiser ihr Gutachten vortragen, wie Leyen hinsichtlich der Hattsteiner Güter geholfen werden kann, weil es billig erscheint, ihm diese zu übertragen, solang Hattstein Leyens Güter als Geschenk der Krone Frankreich innehat. Der Kaiser hat jeden Unterhalt ("Intretenement") für diejenigen, die nicht im Feld stehen, aufgehoben. Deshalb und um keinen Anlaß zu geben, daß andere ähnliche Forderungen erheben, soll sich Leyen gedulden und seine Bitte fallen lassen. Aus dem Hofkriegsrat, 1641 08 20, (Vermerk) fol. 9v. |
Umfang: | Fol. 1-13 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1671 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211993 |
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