AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-11 St. Pantaleon; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Streit um Einsetzung eines Abts, 1632 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-11
Titel:St. Pantaleon; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Streit um Einsetzung eines Abts
Entstehungszeitraum:1632
Darin:Extrakte aus den Annalen der Kapitelversammlungen der Bursfelder Kongregation, 1458 - 1550, fol. 6r-9v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:St. Pantaleon, Abt Heinrich Spichenagl, Vorsitzender der Bursfelder Kongregation (Benediktiner)
Gegenstand - Beschreibung:Abt Heinrich Spichenagl von St. Pantaleon führt aus, der vom Kaiser als Abt des Klosters St. Petrus und Aurelius in Hirsau vorgeschlagene Johann Adolph von Hoheneck aus der Reichsabtei Fulda sei nach Prüfung seiner Eignung von den Brüdern der Bursfelder Kongregation einstimmig angenommen worden. Er habe die Wahl angenommen und sei von Erzbischof Philipp Christoph von Trier in seinem Amt bestätigt worden. Als Hoheneck sich aber zusammen mit Abgesandten der Bursfelder Kongregation nach Hirsau begeben habe, um das Kloster zu übernehmen, habe er erfahren, daß die schwäbischen Prälaten der Benediktiner von Weingarten und Ochsenhausen dort bereits einen Administrator eingesetzt hätten. Unter dem Vorwand, Bischof Johann VI. von Konstanz habe als kaiserlicher Kommissar den schwäbischen Prälaten das Kloster Hirsau übertragen, sei Hoheneck der Zutritt zu Kloster und Kirche verweigert worden. Tatsächlich habe der Bischof von Konstanz den Prälaten Hirsau aber nur bis zu einer anderen, dauerhaften Regelung in Obhut gegeben. Auch sei Hirsau bereits seit 1458 Mitglied der Bursfelder Kongregation gewesen und bis zu seiner Schließung wegen Ketzerei darin verblieben. Abt Heinrich bittet den Kaiser um einen Befehl an die Weingartner Prälaten, Hoheneck nicht an Übernahme und Ausübung seines Amts zu hindern. Er ersucht um einen weiteren Befehl an den Erzbischof von Trier als Bischof von Speyer und Ordinarius der Bursfelder Kongregation, Hoheneck in seinem Amt zu erhalten. Da die Weingartner Prälaten versuchten, in Rom rechtlich gegen ihn vorzugehen, solle der Kaiser seinem dortigen Orator befehlen, dieses Vorhaben möglichst zu behindern.
Entscheidungen:Den Kommissaren und den Prälaten zu schicken, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten ihren Gegenbericht einzusenden, 1632 05 25, (Vermerk) fol. 3v.
Umfang:Fol. 1-25
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1662
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212011
 

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