AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-12 Harff contra Harff; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. kaiserliche Kommission, Appellationsprozesse) wegen Verletzung eines Familienvertrags, 1631-1637 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-12
Titel:Harff contra Harff; Bitte um kaiserliche Verfügungen (u.a. kaiserliche Kommission, Appellationsprozesse) wegen Verletzung eines Familienvertrags
Entstehungszeitraum:1631 - 1637
Darin:Kommissionsberichte mit Aktenkopien, 1632, fol. 6r-96r; 1635, fol. 173r-194v; 1635 (mit Extrakt aus dem Ehevertrag zwischen Johann von Harff und Maria Katharina von Metternich, undat.), fol. 201r-268v. Begleitschreiben der Kommissare zum Kommissionsbericht (mit Bericht und Beilagen), 1635 05 02, (Orig.) fol. 126r-172v. Verzeichnis der Erbgüter, Renten und Gefälle, die Damian von Harff innehat, undat., fol. 118r-119v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harff, Damian von
Beklagter/Antragsgegner:Harff, Johann von
RHR-Agenten:Harff, Johann von: Hiltner, Anton (1633)
Gegenstand - Beschreibung:Damian von Harff berichtet dem Kaiser (Fragment), er habe Johann Harff, seinen Sohn, an Maria Katharina von Metternich verheiratet. Anläßlich der Hochzeit sei ein Ehevertrag geschlossen worden, der Damian von Harff die Oberhoheit und Jurisdiktion über die Herrschaft Drimborn sowie die Hälfte seiner übrigen Güter vorbehalte. Die andere Hälfte sei seinem Sohn übertragen worden. Dieser halte sich jedoch nicht an den Vertrag, sondern habe sich Eigentum seines Vaters angeeignet und diesen bedroht. Damian von Harff bittet deshalb den Kaiser, Bischof Franz von Verdun und Graf Berthold von Königsegg-Aulendorf, Domscholaster und Dechant von St. Gereon, einen Kommissionsauftrag zu Güte oder Recht zu erteilen und seinem Sohn die Herausgabe des Eigentums, das er sich widerrechtlich angeeignet hat, zu befehlen sowie ihm weitere Übergriffe gegen seinen Vater zu verbieten. Nach dem Beginn der Kommissionsverhandlungen beklagt sich Johann von Harff, die Kommissare hätten ein Mandat sine clausula mit einer Strafandrohung von 20 Mark lötigem Gold gegen ihn ergehen lassen. Obwohl er um einen kurzen Aufschub gebeten habe, da zu diesem Zeitpunkt die Franzosen in der Nähe von Drimborn in die Eifel eingefallen seien, hätten die Kommissare dessen ungeachtet ein Paritionsurteil gegen ihn gesprochen. Dabei seien weder von Damian von Harff
Beweise vorgelegt noch Johann von Harff zu seiner Verteidigung angehört worden. Außerdem autorisiere der kaiserlichen Kommissionsauftrag nicht dazu, ein Mandat sine clausula ausgehen zu lassen. Er bittet den Kaiser deshalb um Zulassung eines Appellationsprozesses. Als die Kommissare im Widerspruch zum Kaiserlicher Befehl, zwischenzeitlich nichts gegen Johann von Harff zu unternehmen, auf Betreiben Damians von Harff ein weiteres Mandat sine clausula gegen Johann von Harff ausgehen lassen, wendet dieser sich erneut an den Kaiser und ersucht ihn um einen verschärften Inhibitionsbefehl oder ein Mandat gegen die Kommissare und seinen Vater. Damian von Harff bittet den Kaiser, seinen Befehl vom 11. April 1633 zu erläutern. Aus ihm solle klar hervorgehen, daß der Sohn seinen Vater uneingeschränkt im Besitz der ihm zustehenden Güter, Renten und Gefälle belassen müsse. Später beschuldigt er seinen Sohn des fortgesetzten Ungehorsams und ersucht den Kaiser wiederholt, die Vollstreckung gegen ihn zu verfügen. Mit dieser Bitte wendet er sich auch an Johann Ernst Fugger, Graf von Kirchberg, den Präsidenten des Reichshofrats. Nach dem Tod des Kaisers bittet Damian von Harff dessen Nachfolger, die Bitte des Verstorbenen an Erzbischof Ferdinand von Köln zu erneuern, den kaiserlichen Kommissaren im Bedarfsfall Hilfe bei der Voll
streckung gegen Johann von Harff zu leisten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag zu Güte und Recht (mit Urteilsfindung) an den Bischof von Verdun und den Graf von Königsegg-Aulendorf. Sie sollen Johann von Harff zur Herausgabe des seinem Vater abgenommenen Eigentums anhalten und ihm weitere Übergriffe gegen ihn verbieten, 1631 07 01, (Konz.) fol. 4r-5v, fol. 105r-106v. Kaiserliches Schreiben an die Kommissare: Übersendung der Eingabe Johanns von Harff; Befehl, umgehend ihren Bericht einzuschicken und in der Zwischenzeit nichts gegen Johann von Harff zu unternehmen, 1633 04 11, (Konz.) fol. 111rv. Ein Schreiben wie das vorhergehende ausgehen zu lassen, daß sie, die Kommissare, umgehend ihren Bericht einschicken sollen, 1635 03 02, (Vermerk) fol. 115v. Kaiserlicher Befehl an die Kommissare, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ihren Bericht beim Kaiser vorzulegen. Sie sollen darauf achten, daß beide Seiten die geschlossenen Verträge einhalten, 1635 03 06, (Konz.) fol. 124r-125v. Nochmal an die Kommissare zu schreiben, daß sie diese Übergriffe abstellen und dafür sorgen, daß Damian von Harff den ihm zustehenden halben Teil des Besitzes unbeeinträchtigt nutzen kann, 1636 09 11, (Vermerk) fol. 271v. Kaiserlicher Befehl an die Kommissare, ungeachtet der Appellation Johanns von Harff dessen Vater gemäß dem bestehenden Vertrag wieder die Jurisdiktionsgewalt ("Jurisd
ictionalia") einzuräumen, ihn in die Hälfte der Güter einzusetzen und ihm die Hälfte der Renten und Gefälle zuzusprechen. Falls sich Johann von Harff der Vollstreckung gewaltsam widersetzt, sollen sie den Erzbischof von Köln um Hilfe bitten, 1636 11 24, (Konz.) fol. 274r-275v. Kaiserliches Ersuchen an den Erzbischof von Köln, die kaiserlichen Kommissare zu unterstützen, sollten sie um Hilfe bei der Vollstreckung gegen Johann von Harff bitten, 1636 11 24, (Konz.) fol. 276r-277v. Erneuerung des Vollstreckungsbefehls gegen Johann von Harff durch Kaiser Ferdinand III., 1637 11 04, (Konz.) fol. 280r-281v. Erneuerung des Ersuchens an den Erzbischof von Köln durch Kaiser Ferdinand III., die kaiserlichen Kommissare zu unterstützen, sollten sie um Hilfe bei der Vollstreckung gegen Johann von Harff bitten, 1637 11 04, (Konz.) fol. 282r-283v.
Umfang:Fol. 1-283
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1667
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212012
 

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