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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-13 Harff contra Beissel; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit in Streit um Heiratsgut und Erbe, 1631-1639 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 41-13 |
Titel: | Harff contra Beissel; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit in Streit um Heiratsgut und Erbe |
Entstehungszeitraum: | 1631 - 1639 |
Darin: | Familienvertrag zwischen Bertram, Reinhard und Damian Beissel von Gymnich, Wilhelm von Harff, Maria von Harff, Alexandrina von Harff, geb. von Mirbach, und Hans Wilhelm von Harff, 1621 12 14, (begl. Kop.) fol. 6r-15v. Quittung Beissels und seiner Ehefrau Maria für Harff über 7.000 Reichstaler, 1627 02 23, fol. 16r-17v. Schreiben der Kommissare an den Kaiser mit Bericht der Subdelegierten Dr. Jakob Glaser und Dr. Andreas Therlain Lennep, 1633 01 05, (Orig.) fol. 44r-49v. Kommissionsbericht der Subdelegierten mit Aktenkopien, 1635, fol. 79r-119v. Begleitschreiben des Bischof von Verdun an den Kaiser zum Bericht der Subdelegierten mit Beilagen, 1636 04 05, (Orig.) fol. 66r-78v. Darin enthalten: Mandat König Philipps IV. von Spanien, 1635 11 14, fol.71rv. Notariatsinstrumente: 1633 08 29, (Orig.) fol. 62r-63v. 1635 05 16, (begl. Kop.) fol. 75r-78v. 1638 02 12, fol. 132r-133v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Harff, Wilhelm von |
Beklagter/Antragsgegner: | Beissel von Gymnich, Bertram |
RHR-Agenten: | Beissel von Gymnich: Franzin, Matthias (1639) |
Gegenstand - Beschreibung: | Wilhelm von Harff legt dar, Bertram Beissel von Gymnich habe seine Tochter, Maria von Harff, geheiratet. Zwischen ihm und seinem Schwiegersohn sei es wegen Heiratsgut und Erbe seiner Tochter zum Streit gekommen. Unter dem nicht zutreffenden Vorwand, sie beide seien Untertanen Brabants, habe Beissel eine Ladung Harffs vor das Hofgericht in Brüssel erwirkt und dort ein Verfahren zur Aufhebung früherer Familienverträge gegen ihn angestrengt. Da Harff wie Beissel tatsächlich aber Untertan des Reichs sei, bittet Harff den Kaiser, die Ladung durch ein Mandat zu kassieren. Entweder solle Beissel aufgelegt werden, seine vermeintlichen Ansprüche gegen Harff vor dem Reichshofrat geltend zu machen, oder eine kaiserliche Kommission zu Güte und Recht eingerichtet werden. Als mögliche Kommissare nennt Harff Bischof Franz von Verdun und Graf Berthold von Königsegg-Aulendorf, Domscholaster und Dechant in St. Gereon in Köln. Die Kommissare sollten vor allem Beissel unter Androhung einer bedeutenden Strafe verbieten, den in Brüssel angestrengten Prozeß weiter zu verfolgen. Nachdem ein kaiserlicher Kommissionsauftrag ergangen ist, informiert Harff den Kaiser, Beissel habe der an ihn ergangenen Ladung nicht Folge geleistet und gehe am Hofgericht in Brüssel weiter gegen ihn vor. Er bittet deshalb wiederholt um ein Kassations- und Inhibitionsmandat mit Ladung Beissels zum Erbringen des Gehorsamsnachweises. Beissel wendet dagegen ein, er habe sich durch einen Bevollmächtigten vor der kaiserlichen Kommission eingelassen. Er weist darauf hin, Harff selbst habe am Hof in Brüssel um Bestätigung des Ehevertrags seines Schwiegersohns angesucht, da er wegen seiner Besitzungen in Alsdorf, wo er auch wohne, und in Hürth Brabanter Lehensmann sei und der Jurisdiktion Brüssels unterstehe. Beissel habe an dem Ort um Aufhebung des Vertrags ansuchen müssen, an dem er bestätigt worden sei. Nach einen vierjährigen Prozeß sei dort nun ein Endurteil gesprochen worden, das Harff die Erstattung der Hauptsumme und aller entstandenen Gerichtskosten auferlegt. Demzufolge könne er keinen Einfluß mehr auf das Verfahren nehmen und bittet den Kaiser deshalb, ihn nicht des Ungehorsams zu beschuldigen. Harff wirft Beissel vor, sich sein Haus Hürth mit Waffengewalt angeeignet und dort ausländische Soldaten einquartiert zu haben. Zusätzlich zu seinem früheren Antrag bittet er deshalb darum, Beissel zu der für Landfriedensbruch vorgesehenen Strafe zu verurteilen. Nachdem der Kaiser ein Kassations- und Inhibitionsmandat gegen Beissel hat ausgehen lassen, führt Harff aus, er habe dieses Mandat erst nach dem Scheitern der Verhandlungen, die von |
| Freunden beider Parteien zur gütlichen Beilegung des Streits initiiert worden seien, zustellen lassen. Da Beissel dem kaiserlichen Mandat aber keinen Gehorsam leiste, bittet Harff wiederholt, die im Mandat angedrohte Strafe gegen ihn zu verhängen. Er ersucht den Kaiser außerdem, an Kardinalinfant Ferdinand als Regent der Niederlande ein ähnliches Schreiben ausgehen zu lassen, wie der verstorbene Kaiser 1632 an die Infantin Isabella Klara Eugenia. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Kommissionsauftrag zu Güte und Recht an den Bischof von Verdun und den Graf von Königsegg-Aulendorf. Falls der Versuch einer gütliche Einigung scheitert und ein Prozeß geführt werden muß, sollen sie die Akten zusammen mit ihrem Bericht und Gutachten an den Kaiser senden, 1631 12 05, (Konz.) fol. 20r-21v, fol. 26r-27v. Kaiserlicher Befehl an Beissel, den am Hofgericht Brüssel angestrengten Prozeß gegen Harff ruhen zu lassen und sich stattdessen vor der kaiserlichen Kommission einzulassen, 1631 12 05, (Konz.) fol. 22r-23r, fol. 28r-29v. Erneuerung des Kaiserlicher Befehls an Beissel mit der Auflage, zwei Monate nach Zustellung des Befehls den Nachweis zu erbringen, daß der Prozeß am Hofgericht in Brüssel nicht weiter verfolgt wird. Seine Ansprüche gegen Harff soll er vor der kaiserlichen Kommission oder am Reichshofrat geltend machen, 1632 07 07, (Konz.) fol. 34r-35r. Kaiserliches Schreiben an die Infantin in Brüssel: Aufforderung, Beissel auch ihrerseits aufzufordern, sich vor der kaiserlichen Kommission einzulassen oder seine Ansprüche am Reichshofrat zu verfolgen, 1632 07 07, (Konz.) fol. 36r-37r, fol. 142r-143v. Kaiserliches Schreiben an die Kommissare: Information über die Erneuerung des Befehls an Beissel und das Schreiben an die Infantin in Brüssel, 1632 07 07, (Konz.) fol. 38rv. Kaiserliches Schreiben an die Kommissare: Bitte um Bericht zu Harffs Vorwurf, Beissel habe sich das Haus Hürt mit Waffengewalt angeeignet und dort ausländische Soldaten einquartiert, 1634 06 01, (Konz.) fol. 64rv. Kaiserliches Kassierungs- und Inhibitionsmandat sine clausula gegen Beissel: Befehl, unter Androhung einer Strafe von 30 Mark lötigem Gold umgehend nach Zustellung des Mandats den Prozeß am Hofgericht von Brabant fallen zu lassen; Kassierung des Prozesses; Ladung Beissels, um innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Mandats am kaiserlichen Hof den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden bzw. um rechtlich relevante Einwände vorzubringen; auch im Fall seines Nichterscheinens soll auf Bitten Harffs weiter gegen ihn verfahren werden (Zusatz: Im Reichshofrat beschlossen, 1636 11 24), 1637 04 20, (Konz.) fol. 125r-129v. Kaiserliches Paritionsurteil gegen Beissel: Wird der Gehorsamsnachweis nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Urteils erbracht, wird die im Mandat vorgesehene Strafe gegen Beissel verhängt. Stellt er die Beschuldigung Harffs nicht ein, wird ein verschärfter Prozeß gegen ihn geführt und ihm die Erstattung der daraus entstehenden Gerichtskosten nach richterlicher Schätzung auferlegt, 1639 07 14, (Konz.) fol. 146r-147v. |
| Kaiserliches Ersuchen an den Kardinalinfanten, das Brüsseler Hofgericht anzuweisen, in Sachen Beissels nichts weiter zu unternehmen, sondern ihn mit seinem Anliegen an den Reichshofrat zu verweisen, 1639 07 14, (Konz.) fol. 148r-151v. Den am 22. November erbrachten Gehorsamsnachweis Beissels Harff mit den beigefügten Dokumenten zu zustellen, 1639 11 24, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 142r. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 41/3 und 41/14. |
Umfang: | Fol. 1-145 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1669 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212013 |
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