AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-9 Hatzfeld contra Thüngen; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Schuldenangelegenheit, 1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-9
Titel:Hatzfeld contra Thüngen; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1650
Darin:Schuldurkunde Thüngens für seine Ehefrau über 2.000 Florin, 1639 06 13, fol. 5r-6v. Bürgschaft Bußmars für die Darlehnsverpflichtung Thüngens gegenüber seiner Ehefrau und das Wittum seiner Ehefrau, 1639 04 04, fol. 7r-10v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld, Anna Maria von
Beklagter/Antragsgegner:Thüngen, Johann Adam von, Würzburger Obrist, Amtmann in Bordorf; Bußmar, Katharina von, geb. von Thüngen
Gegenstand - Beschreibung:Anna Maria von Hatzfeld führt aus, ihre Schwester Maria Margarethe von Hatzfeld habe anläßlich ihrer Hochzeit am 15. Februar 1639 mit Johann Adam von Thüngen 2.000 Gulden Heiratsgut erhalten. Diesen Betrag habe Thüngen sich von seiner Ehefrau geliehen und ihr dafür seinen gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Besitz verpfändet. Katharina von Bußmar, die Schwester Thüngens, habe nicht nur für die 2.000 Gulden Heiratsgut, sondern auch für das Wittum ihrer Schwägerin in Höhe von 9.000 Reichstalern eine Bürgschaft geleistet und hierfür mit Zustimmung Erzbischof Anselm Kasimirs von Mainz als Lehensherrn Weyebersgrub und Dittlofsroda verpfändet. Zwischen den Eheleuten sei es zu einem schwerwiegenden Zerwürfnis gekommen und Maria Margarethe habe mit Zustimmung Bischof Franz' von Bamberg eine Wohnung getrennt von ihrem Ehemann bezogen. Thüngen habe sich dem damals feindlichen Hessen angeschlossen. Obwohl Maria Margarethe vor der fürstlich Würzburger Kanzlei ihre finanziellen Forderungen gegen ihren Ehemann und ihre Schwägerin geltend gemacht habe und mehrere Dekrete zu ihren Gunsten ergangen seien, habe sie bis zu ihrem Tod 1648 lediglich 100 Reichstaler erhalten. Mit ihrem Tod habe Anna Maria von Hatzfeld die noch ausstehenden Forderungen gegen Thüngen und Bußmar geerbt. Da Thüngen sich inzwischen wieder in die Dienste des Hochstifts Würzburg begeben habe und seine Schwester sich bei ihm aufhalte, bittet Anna Maria von Hatzfeld den Kaiser um einen Kommissionsauftrag an Bischof Melchior Otto von Bamberg, um ihr zur Einweisung in die verpfändeten Güter zu verhelfen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof Melchior Otto von Bamberg, Thüngen und Bußmar anzuhören und falls sie nichts Relevantes vorbringen können, Anna Maria Hatzfeld zur Einweisung in die verpfändeten Güter zu verhelfen, 1650 02 26, (Konz.) fol. 11r-14r.
Umfang:fol. 1-14
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212025
 

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