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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-14a Hatzfeld contra Schweinfurt; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Kontributionszahlungen nach Friedenschluß, 1651-1652 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-14a |
Titel: | Hatzfeld contra Schweinfurt; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um Kontributionszahlungen nach Friedenschluß |
Entstehungszeitraum: | 1651 - 1652 |
Darin: | Schreiben Kaiser Ferdinands III. an den Generalkommissar, 1638 04 15, fol. 42rv (Extrakt), fol. 137rv, fol. 147rv (Extrakt), fol. 273rv (Extrakt); 1638 07 13, fol. 43rv, fol. 148rv, fol. 274rv. Urteil der im Streitfall zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt und dem Graf von Hatzfeld eingesetzten subdelegierten Kommissare, undat. [1651 06 13/23], fol. 46r-47v, fol. 48r-49r, fol. 131r-132v. Begleitschreiben des Deutschmeisers und des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach zur Übersendung der Kommissionsakten an den Kaiser, 1652 06 22, (Orig.) fol. 65r-66v. Kommissionsakten, fol. 67r-323v. Darin enthalten: Aufstellung der noch offenen Forderungen des Grafen von Hatzfeld gegen die Städte Regensburg, Rothenburg ob der Tauber, Heilbronn, Schweinfurt und Wertheim, die er für den Kaiser eingenommen hat, undat., fol. 135r-136v, fol. 146rv, fol. 271r-272v. Abrechnung über die dem Graf von Hatzfeld von der Stadt Schweinfurt zustehenden Stabsgelder, 1635 06 - 1636 05 31, fol. 170r-173v. Quittung des kaiserlichen Geheimen Kriegsrats, Kämmerers und Generalfeldmarschall, Marquis Caretto di Grana, über 5.580 Gulden für die Stadt Schweinfurt, 1636 10 27, fol. Vertrag zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt und dem Graf von Hatzfeld über die Begleichung der Forderungen des Grafen gegen die Stadt, 1638 07 03/13, fol. 142r-143v, fol. 267r-268v. Vertrag zwischen Jobst von Hagen und Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt über den Verkauf von Hagens Anteil an einem von der Grafschaft Henneberg zu Lehen rührenden Getreide- und Weinzehnts an den Graf von Hatzfeld, 1638 07 21, fol. 176r-177v. Urkunde Jobsts von Hagen über den Verkauf seines Anteils am Getreide- und Weinzehnts, den er von der Grafschaft Henneberg zu Lehen trägt, 1638 08 01, fol. 141rv, fol. 265r-266v. Quittung Lukas Spieks, Oberstleutnant des Hatzfelder Leibregiments, im Auftrag Graf Melchiors von Hatzfeld für die Stadt Schweinfurt über die Begleichung der ausstehenden Schulden von 6.500 Reichstalern durch die Überlassung von Holz in der Maspacher Gemarkung und des von Jobst von Hagen gekauften Dreiachtel eines Getreide- und Weinzehnts, 1638 08 22/09 01, fol. 144rv, fol. 269rv. Todkaufvertrag zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt und dem Graf von Hatzfeld, 1638 08 22, fol. 140rv, fol. 263r-264v. Protokoll der Kommissionsverhandlungen, 1651 03 19/29 - 21/31, fol. 88r-97v Urteil der im Streitfall zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt und dem Graf von Hatzfeld eingesetzten Reichskommission, 1651 06 13/23, fol. 131r-132v. Notariatsinstrumente: 1638 06 25/07 05, fol. 157r-162v, (begl. Kop.) fol. 286r-291v. 1651 06 13/23, fol. 205r-210v, fol. 225r-229v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hatzfeld, Graf Melchior von, kaiserlicher Geheimer Rat, Kriegsrat, Feldmarschall, Generalfeldzeugmeister und Obrist |
Beklagter/Antragsgegner: | Schweinfurt, Stadt |
RHR-Agenten: | Graaß, Johann, Lic., Vollmacht 1651 08 13, (begl. Kop.) fol. 40r-41v. |
Gegenstand - Beschreibung: | Graf Melchior von Hatzfeld führt aus, die Stadt Schweinfurt sei ihm bei der Abrechnung über die Kontributionszahlungen nach Aufhebung von Einquartierungen 1636 und 1638 einen nennenswerte Betrag schuldig geblieben. Der Kaiser habe Generalkommissar Bernhard von Höffel (Hövel) deshalb wiederholt aufgetragen, die Forderung einzutreiben. Die Stadt Schweinfurt habe als Gründe, warum die Schulden nicht beglichen werden könnten, u.a. auf das fehlende Bargeld und die schlechte Wirtschaftslage der Stadt verwiesen. Daraufhin habe Graf Melchior der Stadt die Hälfte der Summe erlassen. Zur Begleichung der verbleibenden Schuld in Höhe von 6.500 Reichstalern seien ihm 308 Acker Brennholz im Gegenwert von 2.000 Reichstalern in der Maßbacher Gemarkung, gen. "das Prestig (Pästig)", überlassen worden. Außerdem habe die Stadt Schweinfurt den Kaufschilling für Dreiachtel des Wein- und Getreidezehnts in Zeil erlegt, den Graf Melchior dem Feldmarschall Jobst von Hagen abgekauft habe. Für beide Transaktionen sei die Möglichkeit des Wiederkaufs nach drei Jahren vereinbart worden, von der die Stadt Schweinfurt jedoch keinen Gebrauch gemacht habe. Erst nach Abschluß des Westfälischen Friedens sei die getroffene Regelung von der Stadt unter Verweis auf die Bestimmungen des Friedensvertrags angefochten worden. Sie habe erreicht, daß der Deputiertentag in Nürnberg eine Reichskommission zur Klärung der Angelegenheit eingerichtet und Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich als Hochmeister des Deutschen Ordens und Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach einen entsprechenden Auftrag erteil habe. Von den Subdelegierten Dr. Georg May und Dr. Georg Rittershausen sei ein Urteil zugunsten Schweinfurts gefällt worden. Da die Stadt die Reichskommission unbefugt erwirkt habe und die Kommission in dieser Angelegenheit nicht zuständig gewesen sei, bittet Graf Melchior den Kaiser um ein Inhibitionsmandat gegen die subdelegierten Kommissare. Gegen die Stadt Schweinfurt solle ein Mandat ergehen, das ihr untersagt, den Grafen in der Nutzung seines Besitzes zu beeinträchtigen. Graf Melchior bittet für den Fall, daß Schweinfurt die Angelegenheit weiter verfolgen will, darum, sie mit einem Mandat an die zuständige Stelle zu verweisen und die bereits gefällten Entscheidungen der Reichskommission per Mandat zu kassieren. Vor Beginn des geplanten Deputationstags in Frankfurt wendet sich Graf Melchior mit der Bitte um eine baldige Entscheidung an den Kaiser, da die Gefahr bestehe, daß Schweinfurt sich erneut an den Deputationstag wenden werde. Als er erfährt, daß es schon zur Publikation des von der Reichskommission gegen ihn gefällten Urteils gekommen sein soll und die Vollstreckung gegen ihn geplant sei, bittet er den Kaiser erneut um eine Entscheidung in der Angelegenheit. |
Entscheidungen: | Die Eingabe Hatzfelds den Kommissaren des Deutschmeisters und des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach zu schicken, um ihren Bericht dazu vorzulegen, 1651 11 27, (Vermerk) fol. 39v. Kaiserliche Aufforderung an den Hochmeister des Deutschen Ordens, seine subdelegierten Kommissare aufzufordern, die Einhaltung des Westfälischen Friedens und des Exekutionsrezesses gegenüber dem Graf von Hatzfeld zu beachten 1651 11 27, (Konz.) fol. 61rv, (Ausf. mit kaiserlichem Autograph) fol. 63r-64v. Das Begleitschreiben des Deutschmeisters und des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach dem Graf von Hatzfeld zuzustellen, undat., (Vermerk) fol. 66v. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 42/14b. |
Umfang: | fol. 1-323 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1682 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212030 |
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