AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-15 Hatzfeld; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben in Lehensangelegenheit, 1654-1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-15
Titel:Hatzfeld; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben in Lehensangelegenheit
Entstehungszeitraum:1654 - 1659
Darin:Lehensbrief Erzbischof Ferdinands von Köln für die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld, 1643 03 05, (begl. Kop.) fol. 3r-4v. Instrument der Lehensübertragung des Kirchspiels Römershagen und Ottfingens an die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld, 1644 01 15, (begl. Kop.) fol. 5r-6v. Lehensbrief Erzbischof Max Heinrichs von Köln für die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld, 1651 09 06, (begl. Kop.) fol. 7r-8v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld, Graf Melchior von, kaiserlicher Geheimer Rat, Kriegsrat, Feldmarschall, Generalfeldzeugmeister und Obrist; Hatzfeld, Graf Hermann von
RHR-Agenten:Hatzfeld, Graf Melchior und Graf Hermann von: Hauser, Johann Bernhard, Dr. (1654) Hatzfeld, Graf Hermann: Graaß, Johann, Lic. (1659)
Gegenstand - Beschreibung:Die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld berichten dem Kaiser, vor neun Jahren habe ihnen Erzbischof Ferdinand von Köln das Kirchspiel Römershagen und das Dorf Ottfingen als Mannlehen verliehen. Obwohl die Belehnung von Erzbischof Max Heinrich bestätigt worden sei, habe sich Friedrich von Landsberg, der Landdrost in Westfalen, unter dem Vorwand, auf Befehl des Erzbischofs zu handeln, Eingriffe in die obrigkeitlichen Rechte der Grafen von Hatzfeld erlaubt. Kirchspiel wie Dorf seien nur zur Huldigung gegenüber den Grafen verpflichtet. Landsberg habe jedoch von ihnen verlangt, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten. Als Jost Heckher, der Schulheiß von Römershagen, die unzulässig aufgezwungene Huldigung verweigert habe, sei er inhaftiert und mit einer Strafzahlung von 200 Reichstalern belegt worden. Außerdem habe Landsberg den Grafen von Hatzfeld die Einnahmen aus den Jahrmärkten entzogen. Da sie sich keines Akts der Felonie schuldig gemacht hätten, der ein solches Vorgehen gegen sie rechtfertigen würde, bitten sie den Kaiser um ein Fürbittschreiben an den Erzbischof von Köln, damit die in den Lehen eingeführten Neuerungen rückgängig gemacht werden. Später wendet sich Graf Hermann mit dem erneuten Ersuchen um ein Fürbittschreiben an den Kaiser, da das erste Fürbittschreiben nicht vor dem Tod Kaiser Ferdinands III. und Graf Melchiors habe zugestellt werden können.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben für die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld an Erzbischof Max Heinrich von Köln, 1654 04 23, (Konz.) fol. 9rv, fol. 11rv; 1659 03 24, (Konz.) fol. 15r-16r.
Umfang:fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1689
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212032
 

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