AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 43-9 Hatzfeld contra Reichsritterschaft; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Steuerangelegenheit, 1666-1667 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 43-9
Titel:Hatzfeld contra Reichsritterschaft; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Steuerangelegenheit
Entstehungszeitraum:1666 - 1667
Darin:Erneuerung eines Privilegs Kaiser Rudolphs durch Kaiser Ferdinand III. für die Fränkische Reichsritterschaft, 1609 05 11 / 1652 06 12, fol. 31r-36v. Abrechnung über die Steuerzahlungen der Grafen von Hatzfeld, 1640-1666, fol. 55r und fol. 58v. Vergleich zwischen den Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld und Hauptmann und Räten der Fränkischen Reichsritterschaft des Kantons Odenwald, 1649 12 18, fol. 37r-38v. Vereinbarung der Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld mit der Fränkischen Reichsritterschaft des Kantons Odenwald, 1657 06 02/12, fol. 39r-40v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld, Franz von, für sich und seine Brüder: Hatzfeld, Melchior von (!), kaiserlicher Geheimer Rat, Kriegsrat, Feldmarschall, Generalfeldzeugmeister und Obrist; Hatzfeld, Graf Heinrich von; Hatzfeld, Sebastian von
Beklagter/Antragsgegner:Franken, Reichsritterschaft, Kanton Odenwald
RHR-Agenten:Hatzfeld: Büsselius, Johann Georg (1666)
Gegenstand - Beschreibung:Die Brüder Franz, Melchior, Graf Heinrich und Sebastian von Hatzfeld unterrichten den Kaiser, ihr Vater, Graf Hermann, habe ihnen die in Franken gelegenen Rosenbergischen Güter abgetreten, die er vom Erzstift Mainz und dem Hochstift Würzburg zu Lehen trage. Am 8. März 1666 seien ihre Schlösser in Schüpf und Rosenberg im Auftrag der Fränkischen Reichsritterschaft des Kantons Odenwald von Lothringer Truppen unter dem Vorwand überfallen worden, die Brüder hätten die Rittersteuer nicht entrichtet. Dabei sei vorher weder eine entsprechende Klage gegen sie erhoben noch ein Prozeß gegen sie geführt worden. Unter Bruch des Landfriedens hätten ihnen die Truppen Wein und Feldfrüchte im Wert von 7.000 bis 8.000 Talern abgenommen. In einem wegen dieses Vorgehens angestrengten Verfahren am Reichskammergericht sei bereits Ladung gegen die Reichsritterschaft ergangen, um ihrer Verurteilung zu der in den Privilegien der Brüder vorgesehenen Strafe beizuwohnen. Um den Anspruch der Fränkischen Reichsritterschaft zu widerlegen, die Grafen von Hatzfeld müßten die Rittersteuer an sie entrichten, verweisen die Brüder u. a. auf das Hatzfelder Grafenprivileg. Dieses berechtige sie zur Aufnahme in Grafenkollegien, an die entsprechend auch die Steuern gezahlt werden müßten. So sei Graf Hermann in das Wetterauische Reichsgrafenkollegium aufgenommen worden. Seine Söhne ersuchen den Kaiser, sie auch weiterhin in den Nutzen ihrer Privilegien gelangen zu lassen. Da die Rosenbergischen Güter in Franken lägen, bitten die Brüder außerdem um ein Schreiben an das Fränkische Reichsgrafenkollegium mit der Aufforderung, sie aufzunehmen und vor der Fränkischen Reichsritterschaft zu schützen. Als die Fränkische Reichsritterschaft nicht auf die Eingabe der Brüder reagiert, bitten diese den Kaiser um einen Schutzbrief, da sie befürchten, die Ritterschaft plane weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Rosenbergischen Güter. Der Brief solle in Kraft bleiben, bis ihnen die angestrebte Exemtion zuerkannt würde. Die Fränkische Reichsritterschaft führt dagegen aus, das Grafenprivileg schütze die Hatzfelder Brüder nicht davor, Steuern an die Ritterschaft entrichten zu müssen, wenn sie im Besitz von Gütern seien, die dieser Ritterschaft steuerpflichtig seien. Dies treffe auf die Rosenbergischen Güter zu. Unter Hinweis auf das am Reichskammergericht rechtshängige Verfahren bittet die Ritterschaft, die Gebrüder Hatzfeld abzuweisen und ihnen die Begleichung der entstandenen Unkosten aufzulegen, zumal sie auch bei Kurfürst Johann Philipp von Mainz und den Fränkischen Kreisfürsten ebenfalls Klage in dieser Sache eingereicht hätten.
Entscheidungen:Die Hatzfelder Eingabe der Ritterschaft zuzustellen, 1666 08 17, (Vermerk) fol. 10v. Die Eingabe Franz' von Hatzfelds der Ritterschaft mit einer Frist von einem Monaten zuzustellen, 1667 01 04, (Vermerk) fol. 12v. Die Bitte um einen Schutzbrief wird abgeschlagen, 1667 03 18, (Vermerk) fol. 63v.
Bemerkungen:Früher Antiqua 45/4.
Umfang:fol. 1-65
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1697
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212057
 

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