AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 2-1 Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens, 1595-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 2-1
Titel:Albrecht contra Nürnberg; Auseinandersetzung wegen Münzvergehens
Entstehungszeitraum:1595 - 1609
Darin:Neue Münzordnung Kaiser Ferdinands I. 1559 (Auszüge), fol. 97r-100v, 136r-143v, 255r-258v; Zeugenaussagen des Nürnberger Goldscheiders Heinrich Müller, 1601 01 27, des jülich-bergischen Münzmeisters Jakob von Sintzig, 1601 03 03, sowie des kaiserlichen Münzmeisters Lorenz Hübner, 1601 06 19, fol. 77r-78v; Urteil des RKG in Causa Kläger (1) contra Beklagte (Kassation kaiserlicher Mandate gegen Beklagte und Verurteilung des Klägers (1) zu Strafzahlung), 1598 03 30, fol. 228rv; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Jena (Anspruch von Kläger (1) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), s.d. (Auszug), fol. 7r-14v; Notariatsinstrumente (Qualität der von Kläger (1) geprägten Münzen), 1596 02 19, 1596 03 11, fol. 65r-70v, 71r-76v; Notariatsinstrument (Vorwürfe des Nürnberger Bürgers Benedikt Ammon gegen Kläger (1)), 1605 12 09, fol. 59r-64v; Gutachten der Hofkammer zum kaiserlichen Interesse (Kläger (2)), s.d. (laut Vermerk vom Geheimen Rat bestätigt), fol. 187r-190v, 197r-200v; Dekret des Reichsdeputationstags an Kläger (2) (Weisung an zuständige Instanzen), 1595 10 03, fol. 246rv; Bescheid des Reichstags an Kläger (2) (Weisung an zuständige Instanzen), 1598 04 01, fol. 222rv; Bericht von Eberhardt Wambolt von Umbstatt, Reichshofrat, sowie Anselm von Vels, Hofkammerrat, als kaiserliche Kommissare in Causa Kläger (2) contra Kläger (1), 1594 02 24, fol. 108r-143v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Albrecht, Bartholomäus, Münzhändler, Bürger der Stadt Nürnberg (1); Dietrich, Salomon, aus Nürnberg (2)
Beklagter/Antragsgegner:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) berichtet, von Beklagten unrechtmäßig inhaftiert worden zu sein. Darüber hinaus hätten Beklagte ihm verboten, seinen Beruf weiter auszuüben, und noch nicht vermünztes Gold im Wert von 70.000 Gulden aus seiner Werkstatt beschlagnahmt. Kläger (1) beantragt, ihn wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Außerdem bittet er um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die von ihm unter Zwang beschworene Urfehde zu kassieren, darüber hinaus um ein kaiserliches Fürbittschreiben an das Reichskammergericht, auf die Einforderung einer Strafzahlung zu verzichten. Später appelliert Kläger (1) gegen einen Bescheid der Beklagten an den Kaiser. Kläger (1) wendet sich auch an die Hofkammer, den Sekretär der Reichskanzlei Gottfried Hertel sowie den Reichsvizekanzler Johann Wolf Freymon. Beklagte werfen Kläger (1) vor, er habe geringwertiges Geld eingeführt und herstellen lassen. Gemäß dem Abschied des Fränkischen Kreistags aus dem Jahr 1585 hätten sie gegen Kläger (1) vorgehen müssen. Kläger (2) hatte Kläger (1) im Jahr 1592 wegen Verstoßes gegen das Münzedikt am Kaiserhof denunziert. Kläger (1) hatte daraufhin seine Inhaftierung in Prag erwirkt. Für den ihm durch die Haft entstandenen Schaden beansprucht Kläger (2) eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4.000 Talern, die Beklagte bei Kläger (1) einfordern sollten. Außerdem fordert er ein Drittel des von Beklagten beschlagnahmten Goldes als Belohnung für die Offenlegung des Gesetzesverstoßes. Kläger (2) wendet sich auch an die auf dem Reichstag in Regensburg, dem Reichsdeputationstag in Speyer sowie dem Münztag in Nürnberg versammelten Stände, außerdem an den RHR-Präsidenten Paul Sixt Graf von Trautson. Beklagte weisen die von Kläger (2) erhobenen Forderungen zurück. Sie bitten, die Klage abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliche Schreiben um Bericht an Beklagten, 1595 07 23 (Verhaftung des Klägers (1) und Beschlagnahme des Goldes), 1595 08 09 (Appellation des Klägers (1)), 1601 09 14 (angeblicher Vergleich mit Kläger (1)), fol. 3rv; Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht in Causa Kläger (1) contra Beklagte, Mandatsprozeß, 1598 04 03, fol. 2rv; Kaiserliches Fürbittschreiben an Beklagte zugunsten des Klägers (1), 1603 10 04, wiederholt 1604 01 20, wiederholt 1604 05 17, fol. 23r-24v, 45rv, 49rv; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, sich wegen der über Kläger (1) verhängten Strafzahlung zu dessen Gunsten zu verwenden, 1604 07 03, fol. 51r-52v; Reichshofrätliche vota ad imperatorem, 1596 07 03 (Bestätigung der Abweisung von Kläger (2) durch Beklagte), 1597 07 11, 1598 04 28 (laut Vermerk gebilligt bezüglich Punkt 1 [keine Weiterverhandlung der Causa vor dem Kaiser], wegen Punkt 2 [Konfiskation] Anordnung zur Anhörung der Hofkammer 1598 06 04), fol. 146r-150v (Konzept) und 193r-196v, 191r-204v (Konzept) und 192r-203v, 234r-238v; Kaiserliche Bestätigung des Dekrets der Beklagten, 1595 11 14 an Kläger (2), 1597 06 07, fol. 184r-185v (Original), 174r-175v (Konzept); Kaiserliche Bestätigung des Bescheids des Reichstags an Kläger (2) 1598 04 28, fol. 223r-224v; Abweisung der Bitte des Klägers (2) um kaiserliches Promotorial an Beklagte 1598 06 01 (Vermerk), fol. 232v.
Umfang:Fol. 1-309; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283122
 

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