AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-22 Breithaupt, Hans contra Ders (Ters), Johann von; Auseinandersetzung wegen Entschädigungszahlung und Schuldforderung;, 1571-1581 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-22
Titel:Breithaupt, Hans contra Ders (Ters), Johann von; Auseinandersetzung wegen Entschädigungszahlung und Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1571 - 1581
Darin:Landgräflich-hessen[-marburg]isches Exekutorial zugunsten der Kläger (1) (Festsetzung des Beklagten und Beschlagnahme seiner Güter in der Landgrafschaft) 1571 07 30, fol. 683rv; Fürbittschreiben der herzoglich-sächsischen Vormundschaftsregierung in Coburg zugunsten der Kläger (1) 1574 07 30, fol. 668r-681v; Vergleich zwischen Kläger (1) und Beklagtem 1575 02 12, fol. 693r-698v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Breithaupt, Hans, Bürger der Stadt Creuzburg, und consortes (1); später Breithaupt, Hans, Söhne (2)
Beklagter/Antragsgegner:Ders (Ters), Johann von, ehemals landgräflich-hessen[-marburg]ischer Untertan, Oberst
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) berichten, Beklagter habe im Jahr 1552 mehrere mit Kaufmannswaren beladene Wagen auf der kaiserlichen Landstraße bei Holzminden im Herzogtum Braunschweig[-Wolfenbüttel] geraubt und damit den Landfrieden verletzt. Obwohl ihnen ein Teil der geraubten Waren auf landgräflich-hessen[-marburg]ischen Befehl zurückerstattet worden sei, bleibe ein Schaden in Höhe von 9.440 Talern. Vor dem landgräflich-hessischen Hofgericht in Marburg hätten Kläger (1) wegen des Vorfalls ein Exekutorial gegen Beklagten erwirkt, könnten wegen der Flucht des Beklagten aus Hessen jedoch nicht zur Begleichung ihrer Forderungen gelangen. Kläger (1) bitten um kaiserliche Befehle an den Kurfürsten von der Pfalz und den Bischof von Speyer, die in deren Territorium liegenden Vermögenswerte des Beklagten an sie zu übergeben. Darüber hinaus beantragen sie kaiserliche Fürbittschreiben an alle anderen Obrigkeiten, in deren Gebieten Beklagter über Güter verfüge, ihnen Zugriff auf sein Vermögen zu verschaffen. Kläger (2) rufen den Kaiser wegen eines Vergleichs zwischen Kläger (1) und Beklagten aus dem Jahr 1575 an. Darin war eine Entschädigung für die geraubten Waren in Höhe von 10.200 Gulden vereinbart worden; zudem hatten Kläger (1) Beklagten ein Darlehen in Höhe von 5.000 Gulden gewährt. Da Beklagter den Vergleich nicht eingehalten habe, h
ätten Kläger (2) die Ladung des Beklagten vor das RKG erwirkt. Kläger (2) bitten, eine kaiserliche Kommission einzusetzen. Außerdem bitten sie um kaiserliche Fürbittschreiben, später auch um kaiserliche Befehle an Johann Pfalzgraf von Pfalz[-Zweibrücken] und den Bischof von Speyer, Kreditrückzahlungen an Beklagte bzw. den Erlös aus dem Verkauf von Gütern des Beklagten an sie weiterzuleiten.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an [Karl IX.] König von Frankreich, in dessen Gebiet Beklagter über Vermögenswerte verfüge, zugunsten der Kläger (1) 1571 09 10, fol. 662r-663v (Konzept), 684r-685v; an Regierungsnachfolger [Heinrich III.] wiederholt 1574 11 04, fol. 665r-666v; Kaiserliche Fürbittschreiben an Statthalter des Herzogtums Luxemburg, Bischof von Speyer, Philipp Ludwig Pfalzgraf von Pfalz[-Neuburg] und Johann [I.] Pfalzgraf von Pfalz[-Zweibrücken] als Obrigkeiten, in deren Gebieten Beklagte über Vermögenswerte verfüge, zugunsten der Kläger (1) 1574 08 25, fol. 678r-679v; Kaiserliche Fürbittschreiben an Friedrich [III.] Kurfürst von der Pfalz, Bischof von Speyer sowie Ludwig [III.] Landgraf von Hessen[-Marburg] zugunsten der Kläger (1) 1574 10 21, fol. 686r-687v, 688rv; Kaiserliche Fürbittschreiben an Bischof von Speyer, Peter Ernst Graf von Mansfeld als Statthalter des Herzogtums Luxemburg und Johann [I.] Pfalzgraf von Pfalz[-Zweibrücken] zugunsten der Kläger (2) 1577 09 03, fol. 699r-700v, 701r-702v (Konzept), 709r-710v; an Statthalter Luxemburg wiederholt 1581 08 11, fol. 711r-712v
Umfang:fol. 662-713; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283325
 

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