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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 20-1 Bornius, Franciscus contra Baden[-Durlach], Ernst Friedrich Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung bzw. Jurisdiktion, 1598-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 20-1 |
Titel: | Bornius, Franciscus contra Baden[-Durlach], Ernst Friedrich Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung bzw. Jurisdiktion |
Entstehungszeitraum: | 1598 - 1603 |
Darin: | Notariatsinstrument (Bestätigung des Geständnisses und der Urfehde des Klägers) 1597 06 07/17, fol. 25r-30v; Geständnis des Klägers (diverse Unzuchtsvergehen), s.d. (beglaubigte Abschrift), fol. 44r-45v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bornius, Franciscus, aus Madrigal, Dr. theol., Propst des Stifts Baden, für ihn Bregenzer, Johann, aus Pfullendorf |
Beklagter/Antragsgegner: | Baden[-Durlach], Ernst Friedrich Markgraf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte vorbringen lassen, von Beklagtem wegen seines angeblich unsittlichen Lebenswandels inhaftiert worden zu sein. Da die Vorwürfe nicht bewiesen seien, hatte Kläger um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, ihn aus der Haft zu entlassen, gebeten. Später läßt Kläger einen kaiserlichen Befehl bzw. ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten beantragen, damit er aus der Haft entlassen und dem Bischof von Speyer, der die Jurisdiktion über geistliche Personen im Bistum Speyer ausübe, überstellt werden könne. Beklagter beruft sich auf die Gründung des Stifts in Baden durch Jakob [I.] Markgraf von Baden 1453. Damals sei die Jurisdiktion über die Stiftspersonen in Zivil- wie in Strafsachen dem regierenden Markgrafen von Baden vorbehalten worden, so daß Kläger der Gerichtshoheit des Beklagten unterworfen sei. Die Vorfahren des Beklagten hätten diese Gerichtsrechte jederzeit ausgeübt. Darüber hinaus bezieht sich Beklagter auf die Suspendierung der geistlichen Gerichtsbarkeit durch den Augsburger Religionsfrieden und stellt das reichshofrätliche Verfahren gegen ihn in den Kontext der kaiserlichen "Hofprozesse", gegen die sich etliche Stände des Reichs beschwert hätten. Beklagter beantragt, keine weiteren kaiserlichen Verfügungen in der Sache ergehen zu lassen. Der Bischof von Speyer äußert den Verdacht, mit der |
| Usurpation der Gerichtsbarkeit über geistliche Personen durch Beklagten solle die katholische Religionsausübung in der Oberen Markgrafschaft Baden erschwert werden. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Kläger an Bischof von Speyer als zuständigen Gerichtsherrn zu überstellen 1598 01 08, fol. 2r-3v, 4r-5v, 6r-7v; Kaiserlicher Befehl an Bischof von Speyer, Überstellung des Klägers zu betreiben und Rechtsverfahren gegen ihn einzuleiten 1598 01 08, wiederholt 1602 09 26, fol. 8r-9v und 10r-11v und 12r-13v, 54r-55v; Kommunikation der Stellungnahme des Beklagten an Bischof von Speyer, s.d. Vermerk auf Eingabe präs. 1598 05 19, fol. 43v; Kaiserliches Mandat de relaxando gegen Beklagten, laut Vermerk nicht ausgefertigt 1599 07 [.] (Vermerk), fol. 49v; Kaiserliches Mandat gegen Beklagten (Befehl, Kläger an Bischof von Speyer zu überstellen und die bei der Verhaftung des Klägers beschlagnahmten Wertgegenstände zurückzugeben) 1602 10 26 (mit Zustellungsbestätigung), fol. 57r-60v |
Umfang: | fol. 1-68, Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1633 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4284821 |
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