AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-20 Berlichingen, Burkhard von contra Schlick, Ferdinand Graf von; Auseinandersetzung wegen beleidigender Äußerungen;, 1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-20
Titel:Berlichingen, Burkhard von contra Schlick, Ferdinand Graf von; Auseinandersetzung wegen beleidigender Äußerungen;
Entstehungszeitraum:1612
Darin:Bestallung des Klägers (1) zum kaiserlichen Rat 1591 08 04 (beglaubigte Abschrift), fol. 177r-178v; Schutzbrief Kaiser Rudolfs II. für Kläger (1), seine Ehefrau, Kinder und Erben 1600 02 27 (beglaubigte Abschrift), fol. 179r-182v; Instruktion für das kaiserliche Obersthofmarschallamt (Auszug), s.d., fol. 186r; Interlokute des kaiserlichen Obersthofmarschallamts in Causen Beklagter und consortes contra Klägerin (2), Strafverfahren, sowie Beklagten und consortes contra Kläger (1), ziviles Verfahren (Annahme der Klageschriften und der Artikel für die Einvernahme von Zeugen) 1612 10 13 und 1612 10 29, fol. 185r-186r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Berlichingen, Burkhard von, kaiserlicher Rat, für sich (1) und für Berlichingen, Isolda von, geb. von Thein, seine Ehefrau (2)
Beklagter/Antragsgegner:Schlick, Ferdinand Graf von, Rat des [königlich-böhmischen] Appellationsgerichts
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) führt aus, infolge einer Klage des Beklagten gegen ihn und Klägerin (2) vor dem kaiserlichen Obersthofmarschallamt ebenso wie Klägerin (2) mit Hausarrest belegt worden zu sein, aus dem in der Zwischenzeit zwar er selbst, nicht jedoch Klägerin (2) entlassen worden sei. Beklagter habe sich in seiner Klage vor dem Obersthofmarschallamt auf einen mehrere Jahre zurückliegenden Streit zwischen Klägerin (2) und der Ehefrau des Beklagten bezogen, in dessen Verlauf Klägerin (2) sich beleidigend über die Ehefrau des Beklagten geäußert habe. Daraufhin sei ein Strafverfahren gegen Klägerin (2) sowie ein zivilrechtliches Verfahren gegen Kläger (1) eingeleitet worden. Kläger (1) macht geltend, der Hausarrest verletze seine Rechte als kaiserlicher Rat sowie ein besonderes Privileg, in dem jede Festsetzung von Person und Gütern des Klägers (1) und seiner Familie bis zu einem Urteil in 2. Instanz untersagt worden sei. Kläger (1) beantragt, den Hausarrest gegen Klägerin (2) aufzuheben, Beklagten zu der im Privileg für den Fall von Verstößen vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen sowie beim Obersthofmarschallamt die Annahme seiner Widerklage gegen Beklagten wegen Beleidigung zu verfügen. Gegen drei Interlokute des Obersthofmarschallamts, in denen die Klage des Beklagten für zulässig erklärt und Kläger (1) und (2) die
Einlassung auferlegt wird, legt Kläger (1) Revision ein und bittet, beim Obersthofmarschallamt die Einstellung des Verfahrens anzuordnen.
Umfang:fol. 173-187
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285387
 

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