|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-21 Berlichingen, Hans Georg von contra Prandt, Ursula von; Auseinandersetzung wegen Adelsguts;, 1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25 Anderson, Albrecht, Bongart, Baumann, Keudel, Bremen, Braunschweig, Braunschweig-Lüneburg, Biberach, Bronnauer, Baksai, Bürgi, Brandenburg-Bayreuth, Bamberg, Brandenstein, Brom, Berlichingen, Bodmann, Binsfeld, Bibra, Baden, Baulhuber, Bach, Brosmann, Beccaria,
|
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-21 |
Titel: | Berlichingen, Hans Georg von contra Prandt, Ursula von; Auseinandersetzung wegen Adelsguts; |
Entstehungszeitraum: | 1612 |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Berlichingen, Hans Georg von |
Beklagter/Antragsgegner: | Prandt, Ursula von, geb. von Neuhausen; Prandt, Ursula von, geb. von Neuhausen, Ehemann |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, Anna von Neuhausen geb. Keller von Schlaitheim habe 1606 das Adelsgut Neiffen in Württemberg gegen eine jährliche Unterhaltszahlung an ihre Kinder bzw. deren Ehemänner, darunter auch an Kläger als Ehemann seiner damaligen Frau Barbara, übergeben. Kläger habe die Anteile der Geschwister seiner Ehefrau aufgekauft und das Haus seither als Wohnung genutzt. Während seiner Abwesenheit hätten Beklagte, die Schwester seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau und ihr Ehemann, das Haus in ihren Besitz gebracht. Darüber hinaus hätten Beklagte Klage vor der herzoglich-württembergischen Kanzlei gegen Kläger erhoben, da er ihnen angeblich den ihnen zustehenden Anteil an dem Kaufpreis für das Gut vorenthalte, und die Übergabe des Besitzes gefordert. Kläger macht geltend, seit dem Kauf im ruhigen Besitz des Adelssitzes gewesen zu sein und die einschlägigen Verträge erfüllt zu haben. Zudem sei die herzoglich-württembergische Kanzlei unzuständig, da Kläger als Angehöriger der Reichsritterschaft seinen Gerichtsstand vor dem Reichshofrat habe. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, das Gut an Kläger zurückzugeben, alle Schäden und Unkosten zu ersetzen und etwaige Ansprüche nur vor dem Kaiser geltend zu machen. |
Umfang: | fol. 188-195; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1642 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285388 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|