AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-43 Berlichingen, Albrecht von contra Seckendorff, Wolf Christoph von; Auseinandersetzung wegen Testaments, 1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-43
Titel:Berlichingen, Albrecht von contra Seckendorff, Wolf Christoph von; Auseinandersetzung wegen Testaments
Entstehungszeitraum:1616
Darin:Aufteilung seines Erbes durch Valentin von Berlichingen, s.d. [1589] (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 369r-370v; Reichskammergerichtliches Urteil in Causa Kläger contra Berlichingen, Georg Philipp von, Zitationsprozeß wegen Bestätigung der väterlichen Erbteilung (Bestätigung der Erbteilung) 1596 03 23 (beglaubigte Abschrift), fol. 367r-368v; Kautionserklärung Georg Philipps von Berlichingen (Annahme des reichskammergerichtlichen Urteils) 1599 06 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 365r-366v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Berlichingen, Albrecht von
Beklagter/Antragsgegner:Seckendorff, Wolf Christoph von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, sein kürzlich verstorbener Bruder Georg Philipp von Berlichingen habe kurz vor seinem Tod ein Testament gemacht, in dem er Kläger enterbt und Beklagten als Universalerben eingesetzt habe. Kläger beruft sich auf die durch das Reichskammergericht bestätigte und durch Georg Philipp in einer Kautionserklärung ausdrücklich anerkannte Aufteilung des Erbes zwischen den beiden Brüdern durch seinen Vater Valentin, die die Benachteiligung des jeweils anderen Bruders, etwa durch ein Testament, ausdrücklich verbiete. Zudem habe Kläger, u. a. wegen des noch nicht beendeten Verfahrens wegen des Verkaufs der Güter seines Bruders an die von Eyb, Forderungen an seinen Bruder, die aus der Erbmasse zu begleichen seien. Ähnliche Ansprüche erhebt Kläger als Vormund der Kinder seiner Schwester. Kläger bittet, das Erbe des Bruders beschlagnahmen zu lassen, Beklagtem durch eine Inhibition den weiteren Zugriff darauf zu untersagen, in einem kaiserlichen Mandat gegen Beklagten die Rückgabe der bereits übernommenen Teile des Erbes anzuordnen und eine kaiserliche Kommission einzusetzen, um die verschiedenen Erbansprüche zu klären. Die Sachdarstellung des Klägers enthält knappe zusätzliche Informationen zu anderen Verfahren innerhalb der Familie.
Umfang:fol. 360-371
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285410
 

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