AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-47 Behsen, Jost von contra Minnigerode, Franz Ernst von; Bitte um kaiserliche Intervention, 1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-47
Titel:Behsen, Jost von contra Minnigerode, Franz Ernst von; Bitte um kaiserliche Intervention
Entstehungszeitraum:1616
Darin:Vergleich der Parteien vor gräflich-schwarzburgischen Räten Sondershausen 1611 08 09, fol. 388r-390r; Urteil des kurfürstlich-sächsischen Hofgerichts Wittenberg (Nichtigkeit der Appellation der Antragsgegner) 1613 03 27, fol. 390r-391r; Urteil des Schöppenstuhls Jena (Bestätigung des Urteils des kurfürstlich-sächsischen Hofgerichts Wittenberg) 1613 10 04, fol. 391v-392r; Kompulsorial und Inhibition Moritz' Landgraf von Hessen[-Kassel] an Grafen von Schwarzburg[-Sondershausen] 1613 10 21, fol. 393r-394v; Kassation der Inhibition durch Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel] und Zurückverweisung der Angelegenheit an Grafen von Schwarzburg[-Sondershausen] zur Vollstreckung 1615 06 24, fol. 395r-396v; Urteil der herzoglich-braunschweigischen Kanzlei Bleicherode (Zahlungsverpflichtung der Antragsgegner) 1615 10 25, fol. 398v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Behsen, Jost von; Schulenburg, Alexander von der
Beklagter/Antragsgegner:Minnigerode, Franz Ernst von; Minnigerode, Christian von, Brüder
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller machen Forderungen in Höhe von mehreren Tausend Gulden gegenüber Antragsgegner, den Brüdern ihrer Ehefrauen, wegen des in den jeweiligen Eheverträgen zugesagten Heiratsguts geltend. Vor den gräflich-schwarzburgischen Räten in Sondershausen als zuständiger Instanz sei ein Vergleich geschlossen worden, den Antragsgegner nicht eingehalten hätten. Statt dessen hätten Antragsgegner an den Landgrafen von Hessen[-Kassel] appelliert, ihre Appellation aber nicht weiterverfolgt, so daß der Landgraf das Verfahren an die gräflich-schwarzburgischen Räte zurückverwiesen habe. Nachdem dort ein Vollstreckungstermin anberaumt worden sei, hätten Antragsgegner an die herzoglich-braunschweigische Kanzlei in Bleicherode appelliert, wo die Appellation angenommen und ein Verfahren in Gang gebracht worden sei. Antragsteller berufen sich auf die bereits ergangenen Urteile. Sie bitten um einen kaiserlichen Befehl an den Herzog von Braunschweig, bei der Kanzlei in Bleicherode die Abweisung der Appellation der Antragsgegner zu verfügen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Herzog von Braunschweig, den Rechtsweg nicht zu behindern 1616 09 05 (Vermerk), fol. 409v
Umfang:fol. 388-409; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285414
 

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