AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 30-16 Kolberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Tramme Dorf, Bauern; Auseinandersetzung wegen Weide- und Jurisdiktionsrechten im Kolberger Wald, 1577 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 30-16
Titel:Kolberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Tramme Dorf, Bauern; Auseinandersetzung wegen Weide- und Jurisdiktionsrechten im Kolberger Wald
Entstehungszeitraum:1577
Darin:Bescheid von Statthalter und Räten des Hochstifts Cammin in Verfahren Kläger contra Kolberg Kloster, Propst 1562 01 22, fol. 620r-621r; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Frankfurt/O. (bindende Wirkung des Bescheids von Statthalter und Räten des Hochstifts Cammin), s.d., fol. 621v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kolberg Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Tramme Dorf, Bauern (1); Pommern[-Wolgast], Ernst Ludwig Herzog von (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigen Beklagte (1), ihr Vieh im gesamten Kolberger Wald weiden zu lassen. Damit verletzten Beklagte (1) einen Vertrag, der als vorläufige Regelung im Rahmen eines Prozesses zwischen Kläger und dem Propst des Klosters Kolberg, zu dem das Dorf Tramme gehöre, wegen der Weiderechte im Kolberger Wald vor dem Bischof von Cammin abgeschlossen worden sei. Als sich Kläger mit der Pfändung von Vieh gegen den Rechtsbruch zur Wehr gesetzt hätten, hätten Beklagte (1) sich an Beklagten (2) gewandt und herzogliche Befehle erwirkt, das gepfändete Vieh zurückzugeben. Kläger behaupten, Beklagter (2) sei nicht zuständig, da die Auseinandersetzung um die Weiderechte vor dem Bischof von Cammin rechtshängig sei. Darüber hinaus seien Beklagte (1) auf dem Gebiet des Hochstifts ansässig. Kläger bitten um ein kaiserliches Schreiben an den Bischof von Cammin, Beklagt (1) anzuweisen, den Vertrag zu beachtene. Außerdem beantragen sie einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), nicht gewaltsam gegen sie vorzugehen.
Entscheidungen:Weisung der Kläger an zuständige Instanzen 1577 08 14 (Vermerke), fol. 624v, 630v
Umfang:fol. 617-630; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1607
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286770
 

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