AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-4 Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Festungsbaus bei Mülheim, 1589-1590 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-4
Titel:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Festungsbaus bei Mülheim
Entstehungszeitraum:1589 - 1590
Darin:Erklärung Adolfs [V.] Graf von Berg und seines Bruders Heinrich gegenüber Stadt Köln (kein Festungsbau an den Ufern des Rheins unterhalb von Rheindorf und Sudendorf am Rhein) 1286 [11 25] (Transumt), fol. 68rv); Schiedsgerichtsurteil König Sigismunds in Auseinandersetzung zwischen Dietrich [II. Graf von Neuenahr-Moers] Kurfürst von Köln sowie Stadt Köln auf der einen und Adolf [VII.] Herzog von Berg auf der anderen Seite (Zollerhebung auf dem Rhein, Befestigung der Orte Mülheim und Monheim) 1417 [04 22] (Transumt, Pergament mit metallener Siegelkapsel), fol. 69rv); Schreiben König Sigismunds an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln (Befehl zur Niederlegung der Befestigung der Orte Mülheim und Monheim) 1438 05 15 (Transumt), fol. 70rv; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten (Einstellen der Bauarbeiten, Niederlegung bereits fertiggestellter Befestigungen) 1588 11 27, fol. 74r-77v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Jülich[-Kleve-Berg], Wilhelm [V.] Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringen vor, Beklagter lasse das in unmittelbarer Nähe der Stadt gelegene Dorf Mülheim zu einer Festung ausbauen. Die Bautätigkeit des Beklagten verletze die Verträge der Stadt mit den Grafen von Berg, ein königliches Schiedsgerichtsurteil von 1417 bzw. 1438 und die Privilegien der Stadt. Beklagter habe sich zwar bereit erklärt, Kläger auf ihre Beschwerde schriftlich zu antworten, lasse die Bauarbeiten inzwischen aber fortsetzen. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die bereits fertiggestellten Befestigungen einreißen zu lassen. Beklagter beruft sich darauf, die Auseinandersetzung sei aufgrund eines von Kläger erwirkten Mandats am Reichskammergericht rechtshängig. Er bittet, Kläger abzuweisen. Später bitten Kläger um ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht. Beklagter habe einem Paritionsurteil nicht Folge geleistet. Darüber hinaus beschweren sich Kläger gegen eine von Beklagtem auf dem Rhein bei Remagen errichtete neue Zollstelle.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten, auf Befestigung des Dorfs Mülheim zu verzichten 1589 02 04, fol. 62rv; Kaiserlicher Bescheid an beide Parteien (Zurückverweisung der Angelegenheit an Reichskammergericht) 1589 11 10, fol. 119rv, 120rv; Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht 1590 09 26, fol. 122rv
Umfang:fol. 56-123; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1620
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286812
 

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